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Causa Funkenhexe: Erster Beschluss des Gerichts ...

VOL.AT liegt der erste Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vor.
VOL.AT liegt der erste Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vor.
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Auf die Klage des Vandanser Funkzunftobmanns gegen Klimaaktivisten Marina Hagen-Canaval wegen übler Nachrede hat das Feldkircher Landesgericht bereits reagiert und einen Beschluss gefasst, wie VOL.AT in Erfahrung bringen konnte.
Causa Funkenhexe: Obmann klagt jetzt Hagen-Canaval

Der Fall rund um die kontrovers diskutierte Verbrennung der Vandanser Funkenhexe, die mit Warnweste und Klebstoff eindeutig als personifizierte "Klimakleberin" ein Raub der Flammen wurde, sorgt auch im Sommer für reichlich Diskussionsstoff – auch vor Gericht.

Das Landesgericht Feldkirch hat nun einen ersten Beschluss gefasst, wie VOL.AT exklusiv erfuhr.

Teilbeschluss: Gericht reagiert auf Vorwurf der üblen Nachrede

Wie die Letzte Generation heute in einer Presseaussendung verlautbaren ließ, hat Markus Pfefferkorn, Obmann der ins Visier geratenen Funkenzunft aus dem Montafon, gegen Klimaaktivisten Marina Hagen-Canaval Klage eingebracht. Grund dafür war ein Online-Kommentar, der Vandanser Kriminalbeamte klagt die 27-jährige Umweltschützerin nun wegen übler Nachrede.

Landesgericht weist in erstem Beschluss Antrag Pfefferkorns ab

Im VOL.AT vorliegenden Beschluss des Landesgerichts Feldkirch wird der von Pfefferkorn eingebrachte Antrag auf eine Gegendarstellung vonseiten Canavals abgewiesen. Damit ist zwar der Vorwurf der üblen Nachrede noch nicht vom Tisch, die Vorarlberger Sprecherin der Letzten Generation kann den Beschluss aber als Teilerfolg verbuchen.

Der Antrag auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung wurde abgewiesen.
Der Beschluss liegt VOL.AT vor.

Stein des Anstoßes war folgender Online-Kommentar der Aktivistin, auf den Pfefferkorn gerne eine gegenteilige Mitteilung erwirken wollte:

 „Tja also wir hätten gerne geredet, aber mit potentiellen Straftätern ist es wohl nicht ganz so leicht (es gilt die Unschuldsvermutung).“ 

Hier das Posting im Original. ©handout/Letzte Generation

Das Posting hatte die Aktivistin Anfang März über ihren Instagram-Account veröffentlicht. Pfefferkorn wollte mit seiner Klage neben der öffentlichen Mitteilung außerdem die Zahlung einer Entschädigung erwirken.

So begründet das Landesgericht Feldkirch den Beschluss

Das Landesgericht kommentiert den Beschluss wie folgt:

"Im vorliegenden Fall ist die Antragsgegnerin dem Akteninhalt nach Medieninhaberin ihres eigenen Instagram-Accounts und hat das hier gegenständliche Posting für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar,
nämlich im Internet, verbreitet.

Welcher Instagram-Beitrag von der Antragsgegnerin mit dem inkriminierenden Posting kommentiert wurde, ergibt sich aus dem Akt nicht.

Der Antragsteller wird im Kommentar nicht namentlich erwähnt. Der Vorwurf oder der Verdacht der Begehung einer eine gerichtlich strafbare Handlung verwirklichenden Tat lässt sich aus dem Kommentar nicht ableiten. Die Antragsgegnerin schreibt lediglich sinngemäß, dass sie gerne mit den potentiellen Straftätern gesprochen hätte, führt aber gleichzeitig explizit an, dass die Unschuldsvermutung gilt. Die Antragsgegnerin hat in diesem Zusammenhang auch eine Sachverhaltsdarstellung zum Vorfall mit der Funkenhexe bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebracht, weil aus ihrer Sicht eine gerichtlich strafbare Handlung vorliege."

Obwohl sich Hagen-Canaval wohl über einen Teilerfolg freuen darf, ist in der Causa "Funkenhexe" wohl noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.

(VOL.AT)

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