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Causa Commerzialbank: WKStA klagt erste Personen an

Die WKStA klagt drei Personen in der Causa Commerzialbank an.
Die WKStA klagt drei Personen in der Causa Commerzialbank an. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat erste Anklagen in der Causa Commerzialbank Mattersburg erhoben.
Klage gegen Land Burgenland abgewiesen

Die Anklageschrift der WKStA in der Causa Commerzialbank wurde beim Landesgericht Eisenstadt eingereicht und richtet sich gegen drei Personen. Den Angeklagten wird Erpressung und Veruntreuung vorgeworfen, wobei letzteres den ehemaligen Bankchef Martin Pucher betrifft. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 70.000 Euro. Die Ermittlungen gegen weitere Verdächtige im Zusammenhang mit dem Fall laufen noch, wie die WKStA am Dienstag bekannt gab.

Causa Commerzialbank: Anklagen wegen Erpressung und Veruntreuung

Ein früherer Mitarbeiter der Bank soll während der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im Jahr 2017 gedroht haben, Unregelmäßigkeiten in der Bank aufzudecken. Um sein Schweigen sicherzustellen, wurde ihm angeblich ein Betrag von 70.000 Euro in bar aus den Bankmitteln übergeben. Die Übergabe des Geldes wurde angeblich von zwei Vorstandsmitgliedern veranlasst, deren Namen von der WKStA nicht genannt werden, es wird jedoch vermutet, dass es sich um den ehemaligen CEO Martin Pucher und Vorstandsmitglied Franziska Klikovits handelt. Diese Handlung soll der Commerzialbank Schaden zugefügt haben.

Die Anklage wurde nach dem genehmigten Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie des Justizministeriums und in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat eingereicht. Bei Erpressung kann ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden, während bei Veruntreuung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht.

(APA/Red)

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