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Causa Berchtold wird im Ministerium entschieden

Feldkirch, Innsbruck -  Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck bestätigt: Die Causa Berchtold wird ans Wiener Ministerium weitergeleitet, weitere Wartezeit inklusive.
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Ermittlungen sind in Gange
Berchtold: Seit längerem Gerüchte
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Fall liegt in Innsbruck

Die Feldkircher Staatsanwaltschaft bestätigt offiziell: Der Akt zu den Untersuchungen im Fall des Feldkircher Bürgermeisters Wilfried Berchtold (ÖVP) wurde samt Vorhabensbericht Ende letzter Woche an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck weitergeleitet. Die Akten sind deshalb brisant, weil in ihnen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Feldkirch steht, entweder Bürgermeister Wilfried Berchtold wegen des Verdachts der Vergewaltigung anzuklagen oder die Anklage fallen zu lassen. Seit März dieses Jahres laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – und bis zu einer Öffentlichmachung der Entscheidung dürfte es nun wiederum Monate dauern. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, Dr. Kurt Spitzer, bestätigt im Gespräch mit den VN das Eintreffen des langersehnten Aktes aus Feldkirch und hat bezüglich des weiteren Aktenlaufs schon eine Entscheidung getroffen: „Wir werden den Vorhabensbericht gemeinsam mit unserer Stellungnahme an die Abteilung für Einzelstrafsachen im Ministerium weiterleiten.“ Damit ist klar: Die Entscheidung über einen möglichen Prozess gegen Wilfried Berchtold wird letztlich nicht in Innsbruck, sondern im Wiener Justizministerium getroffen. Weil es mehrere parlamentarische Anfragen zur Causa Berchtold gibt – und es sich beim Bürgermeister um eine Person öffentlichen Interesses handelt – müsse über eine Anklage das Ministerium entscheiden, sagt Dr. Spitzer.

Das sind die Optionen

Die zuständige Abteilung im Ministerium hat dann drei Möglichkeiten:

1) Sie bestätigt die Entscheidung der Feldkircher Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck. Sehr wahrscheinlich, sowohl im Fall einer Anklage als auch beim Fallenlassen der Vorwürfe – diese Bestätigung geschieht nämlich in der überwiegenden Anzahl der Fälle.

2) Es bleiben für das Ministerium Fragen offen, ein weiterer Erhebungsauftrag wird erlassen. Unwahrscheinlich.

3) Die Entscheidung von Feldkirch und Innsbruck wird in Wien revidiert. Unwahrscheinlich. Angenommen, Feldkirch würde für eine Anklage plädieren – und Wien diese dann untersagen, käme das beispielsweise einer Einstellungsweisung gleich. Auch in umgekehrter Richtung würden viele Fragen aufgeworfen.
Dieser Umweg über Wien heißt für alle Betroffenen: bitte weiter warten. „Wir rechnen mit einer Entscheidung in drei bis sechs Wochen“, ist Kurt Spitzer gegenüber den VN zwar optimistisch. Doch er weiß: oft dauern solche Entscheidungen sehr viel länger. Der Fall des Feldkircher Gerichts-Kopierers Harald S. liegt schon seit Monaten in Wien. Zu erwarten ist also, dass sich der Nebel um den Bürgermeister frühestens Anfang nächsten Jahres lichtet. Berchtold wird von einer Stadtparteikollegin vorgeworfen, sie vor einem Jahr bei einer Klausur der Feldkircher Stadt-ÖVP in Langenegg vergewaltigt zu haben. Er hat dies gegenüber den VN entschieden zurückgewiesen. Der Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident hat sich aus den Amtsgeschäften vorerst zurückgezogen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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