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BVwG-Entscheidung zur Bahnschleife Ebenfurth

Das BVwG kippte die Genehmigung der Bahnschleife Ebenfurth teilweise.
Das BVwG kippte die Genehmigung der Bahnschleife Ebenfurth teilweise. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
Der geplante Bau der Bahnschleife Ebenfurth ist seit dieser Woche um ein weiteres Kapitel reicher.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde, zuvor erteilte Genehmigungen teilweise aufgrund von Unzuständigkeit aufgehoben. Das BVwG bestätigte am Freitag auf Anfrage einen Bericht des ORF Burgenland.

ÖBB prüft Erkenntnis von BVwG zur Bahnschleife Ebenfurth

Das Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde vom damaligen Umweltministerium durchgeführt und im November 2023 abgeschlossen. Die Bürgerinitiative IG Schleife Ebenfurth - Unter Au legte allerdings wenig später Einspruch gegen das UVP-Verfahren ein, so landete die Causa dann beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses kam zu dem Schluss, dass das Umweltministerium nicht für die UVP zuständig gewesen sei. Nicht von der Aufhebung betroffen seien bauliche Maßnahmen, die nach der Einreichung an der "Pottendorfer Linie" selbst gesetzt werden sollen, etwa Neuerungen bei den Gleisanlagen sowie auch ein neuer Bahnhof "Ebenfurth", hieß es vom BVwG. Das Erkenntnis liegt den ÖBB vor. Man werde es nun prüfen und dann entscheiden, wie es seitens der Bundesbahnen weitergeht, erklärte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

(APA/Red)

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