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Bußjäger: Hundertprozentig kann man es nicht sagen

Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger bei "Vorarlberg Live" über die seit Freitag gültigen Verkehrsbeschränkungen in Tirol.
Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger bei "Vorarlberg Live" über die seit Freitag gültigen Verkehrsbeschränkungen in Tirol. ©VOL.AT
Am Freitag bei "Vorarlberg Live" hat Verfassungsrechtler Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger seine Einschätzung, ob die Verkehrsbeschränkungen in Tirol vor dem Verfassungsgerichtshof standhalten können, geteilt.
Kontrollen in Richtung Vorarlberg
Lokalaugenschein in Tirol am Freitag

Ob die Maßnahmen in Tirol sinnvoll sind, wollte Dr. Peter Bußjäger nicht beurteilen. Das obliege den medizinischen Expertinnen und Experten meinte der Jurist im Interview. Sein Hausverstand hätte ihm eher gesagt, dass es wichtiger gewesen wäre die Virusmutation innerhalb von Tirol, sprich in den Gemeinden, zu isolieren, als das ganze Bundesland mit einer Verkehrsbeschränkung zu belegen.

Hält die Maßname?

Rechtlich sei die Maßnahme in Ordnung, wenn die Experten sie als nötig erachten, meint Bußjäger. Die Frage, ob diese Maßnahme im Nachhinein auch vor dem Verfassungsgerichtshof halte, sei aber so eine Sache - hundertprozentig könne man das nicht sagen. Die gesetzliche Grundlage sei vorhanden, sagt der Verfassungsrechtler, nämlich Paragraf 24 Epidemiegesetz. Dort heißt es, dass man einzelne Ortschaften unter Verkehrsbeschränkungen stellen kann. Damit stelle sich dann die Frage, ob einzelne Ortschaften auch ein ganzes Bundesland sein können. So werde das in der rechtswissenschaftlichen Literatur zwar vertreten, der Verfassungsgerichtshof könnte das aber auch anders interpretieren, meint Bußjäger.

Keine Werbung für Regierung

Im Gezerre rund um die Maßnahmen die am heutigen Freitag in Tirol in Kraft getreten sind, sieht Professor Bußjäger jedenfalls weder die Bundes- noch die Landesregierung in einem guten Licht. Eigentlich sei die Situation klar, meint der Verfassungsjurist. Der Gesundheitsminister habe das Recht und die Verantwortung, sollte ihm das Vorgehen eines Landeshauptmanns zu langsam oder schwach erscheinen, selbst Maßnahmen anzuordnen oder den Landeshauptmann anzuweisen, das zu tun. Beides sei nicht geschehen.

Der Experte kritisiert

Was Dr. Bußjäger am Krisenmanagement der Bundesregierung im letzten Jahr vor allem kritisiert ist, dass man sich nicht ausreichend auf den Herbst, auf die zweite Welle der Infektionen vorbereitet habe. Man habe es schlichtweg verabsäumt die rechtlichen Grundlagen für viele Maßnahmen rechtzeitig zu schaffen oder bestehende Gesetze entsprechend zu sanieren. Die Regierung habe durch dieses Versäumnis mit unzureichenden gesetzlichen Gegebenheiten arbeiten müssen. Dass man beim Arbeiten Fehler mach, sei unausweichlich, aber es sei verabsäumt worden rechtzeitig sichere rechtliche Grundlagen zu schaffen. Das wäre keine Hexerei gewesen ist Prof. Bußjäger überzeugt.

Außerdem zur Sprache kam im Interview bei "Vorarlberg Live" die rechtliche Situation rund um die vielfach berichteten Fälle der in Wien erfolgten Abschiebungen von Kindern. Und tagesaktuell konnte VOL.AT Chefreporter Pascal Pletsch auch die Frage nach der rechtlichen Einschätzung zur Causa Blümel stellen - Im speziellen wie Bundeskanzler Kurz mit einem Finanzminister Blümel gegen den die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, umgehen sollte.

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