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Burgtheater will 76.000 Euro Schadenersatz von Teichtmeister

Das Burgtheater hat "keine andere Wahl als auf Schadenersatz zu klagen".
Das Burgtheater hat "keine andere Wahl als auf Schadenersatz zu klagen". ©APA/GEORG HOCHMUTH/ROLAND SCHLAGER
Abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte, Rechtsanwaltskosten etc.: Das Burgtheater klagt sein gekündigtes früheres Ensemblemitglied Florian Teichtmeister auf Schadenersatz.
Zwei Jahre bedingt und Einweisung
Teichtmeister-Urteil ist rechtskräftig

Laut dem Magazin "News" beträgt die eingeforderte Summe 76.000 Euro. Man habe "keine andere Wahl als auf Schadenersatz zu klagen", heißt es dazu aus dem Burgtheater gegenüber der APA. "Aktuell werden Schriftsätze vorbereitet." Verhandlungstermine seien noch keine anberaumt.

Wiener Burgtheater klagt Florian Teichtmeister auf Schadenersatz

Der Schauspieler hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.

Das Burgtheater hatte im Vorfeld den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt - wodurch dem Haus Schaden entstanden sei, wird argumentiert.

(APA/Red)

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