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Burgtheater: Richter zweifelt an Sinnhaftigkeit des Stantejsky-Verfahrens

Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, am Montag in Wien
Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, am Montag in Wien ©APA
Der Arbeitsgerichtsprozess der entlassenen ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, gegen ihren einstigen Arbeitgeber geht weiter. Richter Helge Eckert hat zu Beginn der zweiten Tagsatzung die Sinnhaftigkeit des Verfahrens angezweifelt.
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Nach zwei neuen Bescheiden des Finanzamts Wien “frage ich mich wirklich, ob es sinnvoll ist, so ein Verfahren zu führen”, so Eckert.

Am Montag hat der Prozess neuerlich einen tiefen Einblick in die Vorgänge an Österreichs größter Sprechbühne gewährt. In der zweiten Tagsatzung beklagte Stantejsky u.a. einen “Psychokrieg” von Ex-Burg-Chef Matthias Hartmann.

“Psychokrieg” und Akonto-Praxis am Burgtheater

Hartmann habe sie gemobbt, Verträge in Auftrag gegeben und diese später nicht unterschrieben, habe “kein anhaltendes Interesse an Zahlen” gehabt und “manche Sachen auch nicht verstehen wollen”, erklärte Stantejsky, die vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien zum Auftakt als einzige Zeugin befragt wurde. Zudem sei es durch die Unzahl an Produktionen unter dem neuen Direktor zu einer riesigen Belastung gekommen, die letztendlich auch zur Diagnose Erschöpfungsdepression geführt habe.

Das Attest der Erkrankung habe sie Hartmann, Holding-Chef Georg Springer und Holding-Prokurist Otmar Stoss am Tag ihrer Entlassung, am 18. November 2013, vorgelegt. Die Negativspirale durch die Belastung habe sie aber bereits zuvor mehrfach angesprochen. Hat sich diese auf die Buchhaltung ausgewirkt? – “Nein, höchstens auf mein Ablagesystem”, so Stantejsky. War die Buchhaltung ordnungsgemäß? – “Ja.” Und die Belege tagesaktuell? – “Zumindest zeitnah.”

9.000 Euro an sich selbst

Eine Woche vor der Entlassung war Stantejsky aufgrund einer Überweisung von 9.000 Euro an sich selbst suspendiert worden. Die Überweisung sei die Rückzahlung einer Akonto-Zahlung an den Facility Manager gewesen, die sie aus ihrem eigenen Vermögen vorgestreckt habe, erklärte Stantejsky. Die Vermischung von privatem und Firmenvermögen sah sie nicht als problematisch an. “Das war ja keine private Überweisung, das war eine Transaktion.”

Die Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips sei hier ebenso wenig notwendig gewesen wie in der Frage der privaten Verwahrung von Geldern. “Aber muss das Burgtheater davon nicht wissen, wenn hier ein Verwahrungsvertrag mit einem Vertragspartner des Burgtheaters geschlossen wird?”, fragte Richter Helge Eckert erstaunt. Stantejsky: “Ich habe das Geld ja auch nicht für den Burgtheaterdirektor verwahrt, sondern für Hartmann als Privatperson.”

“Das ist lange gelebte Praxis”

Akonto-Zahlungen sind laut Stantjesky zudem gang und gäbe gewesen. Hartmann habe sich immer wieder Geld über ein Akonto aus der Burgtheater-Kassa geholt, auch Bachler habe sich über Akonti Geld geholt. Diese Beträge wurden später von der Gage abgezogen. Auch die Innenrevision haben von diesen Zahlungen gewusst – “das ist lang gelebte Praxis”. Das Vier-Augen-Prinzip habe für solche Zahlungen ebenfalls nicht gegolten.

Nach der Suspendierung arbeitete Stantejsky ihren Angaben zufolge ganz normal weiter, allerdings nicht in ihrem eigenen Büro, um den Schein zu wahren. Von allen Seiten sei ihr signalisiert worden, dass die Suspendierung ohnehin wieder aufgehoben werde, wenn sich die Sache aufgeklärt hat. Dass auch im Raum stehe, dass sie mit den Transaktionen auch Steuern hinterzogen habe, versteht Stantejsky nicht. “Nein, das wurde ja korrekt verbucht.”

Stantejsky unter Hinterziehungsverdacht

Schon zu Beginn der Tagsatzung hatte Richter Eckert die Sinnhaftigkeit einer Weiterführung des Verfahrens angesichts von zwei neuen Bescheiden des Finanzamts Wien angezweifelt. In den erst am 25. September zugestellten und noch nicht rechtskräftigen Bescheiden wird der begründete Verdacht der Abgabenhinterziehung gegen Stantejsky vorgebracht, sie habe ihren Verpflichtungen als kaufmännische Geschäftsführung wider besseren Wissens nicht entsprochen.

Die Vorgänge um das Burgtheater

Die Stantejsky vertretende Hornek Hubacek Lichtenstrasser Epler Rechtsanwälte OG bestätigte ihr Wissen um ein Finanzstrafverfahren, konnte zu den Bescheiden aber noch nichts sagen. Vielmehr wurde anschließend ein Konvolut sämtlicher Aufsichtsrats- und Finanzausschussprotokolle der Bundestheater-Holding zur Liquiditätssituation als Beweis vorgelegt. Diese Protokolle könnten schon am Mittwoch in der dritten Tagsatzung thematisiert werden.

Suspendierung in Burgtheater-Causa

Stantejsky war am 11. November 2013 suspendiert worden, nachdem im Zuge einer Gebarungsprüfung der von ihr als kaufmännische Geschäftsführerin verantworteten Geschäftsjahre Ungereimtheiten aufgetreten waren, die nicht geklärt werden konnten. Am 18. November folgte – aufgrund des “Unverzüglichkeitsprinzips” – ihre fristlose Entlassung, gegen die sie am 2. Dezember 2013 Klage einreichte. Die erste Tagsatzung hatte am 7. April 2014 stattgefunden.

Auch Hartmann klagte

Parallel klagt auch Matthias Hartmann am Wiener Arbeits- und Sozialgericht gegen seine Entlassung. Dessen Prozess wird Ende November fortgesetzt. Die Protokolle aus dem Stantejsky-Prozess könnten laut dem Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz auch für den Hartmann-Prozess noch relevant werden. Die weiteren Termine für den Stantejsky-Prozess sind danach am 19. November und 1. Dezember.

(apa/red)

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