Burgenland und Salzburg nun auch auf roter Liste der Schweiz

Demnach soll die Regelung am Sonntag um 24.00 Uhr in Kraft treten und somit ab Montag wirksam werden, wie das Schweizer Bundesamt für Gesundheit am Freitag bekannt gab.
Mit Burgenland und Salzburg nun fünf Bundesländer auf roter Liste
Die Maßnahme wird ergriffen, da in beiden Bundesländern ein Schwellenwert der Neuinfektionen überschritten wurde. Somit befinden sich fünf österreichische Bundesländer auf der Roten Liste. Die an die Schweiz direkt angrenzenden Bundesländer Vorarlberg und Tirol bleiben indes weiterhin von den Maßnahmen ausgenommen, auch wenn sie hohe Infektionszahlen aufweisen.
Für Reisende aus den Risikogebieten gilt in der Schweiz eine Quarantänepflicht. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben.
Durchreise durch Schweiz weiter erlaubt
Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei. Die Rückreise nach Österreich ist unterdessen auflagenfrei.
(APA/Red)
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