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Bundesverwaltungsgericht bestätigt negativen UVP-Bescheid zu Asamer-Rodung

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Keine weitere Asamer-Rodung bei Ohlsdorf.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Keine weitere Asamer-Rodung bei Ohlsdorf. ©APA/ROBERT JAEGER
Das Bundesverwaltungsgericht hat die negative Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Land Oberösterreich bestätigt und eine Beschwerde zurückgewiesen. Die Asamer Kieswerke dürfen somit in Desselbrunn keine 7,4 Hektar Wald für die Erweiterung ihrer Kiesgrube roden.

Im Betriebsgebiet Ehrenfeld II in Ohlsdorf fand 2021 auf Initiative des inzwischen verstorbenen Hans Asamer eine Rodung von 18 Hektar Wald statt, obwohl dafür keine rechtliche Grundlage bestand, wie der Bundesrechnungshof später feststellte. Seine Söhne planten, in unmittelbarer Nähe die Asamer Kieswerke zu erweitern und hierfür zusätzlich 7,4 Hektar Wald zu entfernen.

Entscheidung von Bundesverwaltungsgericht zu UVP-Bescheid endgültig

In dem Entscheid vom September 2025, der dem ORF vorliegt, argumentiert das Bundesverwaltungsgericht auch mit der umstrittenen Rodung für den Betriebspark. Das Gebiet sei ohnehin unterdurchschnittlich bewaldet. Die großangelegte Rodung von 18 Hektar für Ehrenfeld II habe die Situation verschärft. Die Schutzfunktion des Waldes, die durch eine Rodung verloren geht, könne mit Ersatzaufforstungen nicht rechtzeitig kompensiert werden. Das öffentliche Interesse am Erhalt des Waldes - in einem Gebiet mit unterdurchschnittlicher Waldausstattung - überwiege klar die Interessen am Rohstoffabbau.

Die Asamer Kieswerke verwiesen in ihrer Beschwerde gegen den negativen UVP-Bescheid unter anderem auch auf den erhöhten Kiesbedarf in der Region. Laut Bundesverwaltungsgericht sei die Versorgung aber nicht wesentlich in Gefahr und könne durch andere Abbaugebiete und mögliche neue Projekte gedeckt werden. Bereits das Land hatte argumentiert, dass bei Ehrenfeld II 4,5 Millionen Tonnen Kies nach der Rodung abgebaut hätten werden können. Das wurde verabsäumt. Dass jetzt direkt daneben ein Schotterabbau durch dasselbe Kieswerk beantragt werde, sei nicht nachvollziehbar.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit der Abweisung der Beschwerde die negative Umweltverträglichkeitsprüfung des Landes. Es sei das erste Mal, dass ein Projekt auf diese Weise zu Fall gebracht wird, so der ORF. Ein Einspruch gegen die Entscheidung des BVwG ist nicht mehr möglich. Seine Entscheidung ist endgültig.

(APA/Red)

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