Bundesrat schickt Biogas-Gesetz an Nationalrat zurück

Die Bundesräte haben geschlossen beschlossen, das übrig gebliebene Gesetz erneut dem Nationalrat vorzulegen, wie aus einem Bericht der Parlamentskorrespondenz hervorgeht.
Biogas-Gesetz: Verfassungsbestimmungen hatten keine Zustimmung von SPÖ oder FPÖ erhalten
Der Grund für den Einspruch war, dass wegen der fehlenden Klausel zur Kompetenzabdeckung das Gesetz nicht wie geplant umgesetzt werden könnte. Diesen Antrag hatten die Fraktionen der Koalition eingebracht. Es wurde unter anderem argumentiert, dass die Übertragung der Aufsicht an die E-Control als Regulierungsbehörde aufgrund der gestrichenen Verfassungsbestimmungen rechtlich nicht mehr abgesichert sei und somit nicht in der vorgesehenen Form wirksam werden könne.
Nachdem der Bundesrat Einspruch erhoben hat, kann der Nationalrat das Gesetz nun entweder überarbeiten oder einen Beharrungsbeschluss treffen. Letzteres scheint jedoch unwahrscheinlich, da der Einspruch auf Anregung von ÖVP und Grünen zustande kam. Sollte der Nationalrat sich vor den Wahlen am 29. September nicht erneut mit dem Einspruch befassen, wird der ursprüngliche Gesetzesbeschluss ungültig, was bedeutet, dass das Gesetz niemals in Kraft treten wird.
(APA/Red)
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