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Bundespräsidentenwahl: Amtliches Ergebnis am 17. Oktober

BP-Wahl - Amtliches Ergebnis am 17. Oktober, Angelobung am 26. Jänner.
BP-Wahl - Amtliches Ergebnis am 17. Oktober, Angelobung am 26. Jänner. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am 17. Oktober steht das amtliche Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2022 fest. Seine zweite Amtszeit beginnt erst wenn die erste endet. Wie vor sechs Jahren wird er am 26. Jänner vor der Bundesversammlung angelobt.
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Der große Abstand zur Wahl ist einerseits nötig, um genug Zeit für eine allfällige Stichwahl zu haben - und andererseits, damit der Verfassungsgerichtshof noch vor dem geplanten Angelobungstermin über eine Anfechtung entscheiden kann.

2016 hat der Wahltermin am 24. April allerdings nicht gereicht, um Heinz Fischers Nachfolger wie geplant am 8. Juli anzugeloben. Denn die FPÖ hat erfolgreich die Stichwahl vom 22. Mai angefochten. Die vom VfGH angeordnete Wiederholung musste wegen fehlerhafter Wahlkarten dann auch noch vom 22. Oktober auf 4. Dezember verschoben werden. Somit konnte Van der Bellen erst am 26. Jänner angelobt werden - und zwischen 8. Juli und diesem Tag führte das Nationalratspräsidium die Amtsgeschäfte.

Heuer keine Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl

Heuer fällt die Stichwahl weg. Ob es wieder eine Anfechtung gibt, weiß man spätestens am 24. Oktober - und ob eine solche erfolgreich war vier Wochen später.

Vorerst muss aber erst einmal (am heutigen Montag) die Briefwahl ausgewertet werden. Danach verlautbaren die Landeswahlbehörden die jeweiligen Ergebnisse. Bezweifeln Kandidaten die "ziffernmäßigen Ermittlungen" der Landeswahlbehörden, können deren Zustellungsbevollmächtigte binnen 48 Stunden (also bis Mittwoch) schriftlich bei der Bundeswahlbehörde Einspruch einlegen. Dabei geht es nicht um die Auszählung, sondern nur die Berechnung des Ergebnisses.

Am 17. Oktober wird das amtliche Endergebnis der BP-Wahl verlautbart

Am 17. Oktober tagt die Bundeswahlbehörde und verlautbart - nach allfälligen Korrekturen - das "amtliche" Endergebnis, per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums bzw. im Internet. Ab diesem Zeitpunkt können Kandidaten die Wahl beim VfGH anfechten. Sie haben dafür eine Woche lang Zeit, bis 24. Oktober um Mitternacht.

Nicht nur die sieben Bewerber, die am Stimmzettel stehen, sondern auch abgelehnte Kandidaten könnten die Wahl anfechten - aber nicht die Wahlhandlung selbst, sondern nur Mängel rund um die Kandidatur. Das wären heuer Robert Marschall, Wolfgang Ottowitz und Johann Peter Schutte, die Wahlvorschläge ohne die nötigen 6.000 Unterstützungserklärungen eingebracht haben.

BP-Wahl kann noch angefochten werden

Wird die Wahl angefochten, müssen die Höchstrichter - laut Bundespräsidentenwahlgesetz Paragraf 21 - "längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung" entscheiden, also spätestens am 21. November. Ordnet der VfGH keine Wiederholung an, wird dann das Wahlergebnis vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht - und das Wahlprocedere damit endgültig abgeschlossen.

Danach wäre im Fall eines Wechsels noch genügend Zeit für eine geordnete Amtsübergabe an den nächsten Präsidenten. Van der Bellen kann die Amtsgeschäfte einfach fortsetzen - aber nicht ohne den Amtseid für die zweite Periode neuerlich abzulegen. Nach der Sitzung der Bundesversammlung (ihr gehören alle Mandatare des Nationalrats und des Bundesrates an) wird, wie üblich, die Regierung wieder ihren Rücktritt anbieten - und Van der Bellen wird ihr, wie üblich, das Vertrauen aussprechen.

(APA/Red)

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