Die traditionelle Weihnachtsamnestie des Bundespräsidenten hat heuer 13 Personen auf freien Fuß gebracht, darunter zwei Frauen. Alle Fälle waren vom Justizministerium zur Begnadigung vorgeschlagen worden. Die Reststrafe wird den Betroffenen jeweils bedingt erlassen, allerdings gibt es eine dreijährige Probezeit. Die Zahl der Begnadigungen zur Weihnachtszeit war in den vergangenen Jahren tendenziell zurückgegangen, hat sich heuer aber stabilisiert. 2016 profitierten zwölf Personen von der Weihnachtsamnestie, also sogar eine weniger als heuer. In früheren Jahren kamen bei der Weihnachtsamnestie oft bis zu 600 Häftlinge frei. Seit 2003 die Einzelbegnadigung auch während des Jahres eingeführt wurde, gehen die Enthaftungen zur Weihnachtszeit allerdings zurück.
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