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Rosenkranz steht weiterhin zu umstrittenen Aussagen

Die FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz steht auch als nunmehrige Kandidatin für die Bundespräsidentenwahl zu ihren umstrittenen Aussagen. Schon vor Jahren hatte Rosenkranz etwa das NS-Verbotsgesetz als verfassungswidrig bezeichnet, Zweifel an Gaskammern zählte sie zur "freien Meinungsäußerung". In mehreren Medien bekräftigte die Präsidentschaftskandidatin am Mittwoch ihre Haltung, wonach die Meinungsfreiheit im Vordergrund stehe.
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Schon Anfang der 1990er-Jahre hatte Rosenkranz in einem Zeitungsinterview auf die Frage, ob sie die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordere, erklärt: “Dazu muss man sagen, und das ist ja nicht nur meine Meinung, das haben auch Beamte des Justizministeriums so gesehen, dass es keine günstige Lösung ist, Meinungen zu verbieten.” Im ORF-Radio stellte sie 2006 klar, dass die Holocaust-Leugnung des früheren FP-Bundesrates John Gudenus für sie unter “freie Meinungsäußerung” falle. 2007 meinte sie gegenüber dem ORF: “Ich bin der Meinung, dass das Verbotsgesetz so wie es ist, also wie auch Juristen darlegen, ausufernd, schwammig, dem Missbrauch Tür und Tor öffnend, nicht im Einklang mit unserer Verfassung, die ja Meinungsfreiheit gewährt, steht.”

In der “ZiB 2” Dienstagabend bekräftigte die nunmehrige Präsidentschaftskandidatin zum Verbotsgesetz, sie stelle fest, dass jener Teil, der sich mit der Meinungsäußerung befasse, ein “sehr unklares Tatbild hat, dass er unbestimmt ist” und “damit zum politischen Missbrauch guten Anlass gibt”. “Die Freiheitliche Partei trägt das Wort ‘Freiheit’ im Namen und hat eine Tradition darin, Bürgerrechte, das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Meinungsfreiheit ganz an die Spitze ihrer Forderungen zu stellen”, beantwortete Rosenkranz am Mittwoch im Ö1-“Morgenjournal”, ob sie das Verbotsgesetz aufheben wolle.

Zum Thema Infragestellen von Gaskammern als “freie Meinungsäußerung” sagte Rosenkranz, wenn man für freie Meinungsäußerung sei, müsse man auch “absurde, skurrile, verwerfliche Meinungen” zulassen. Ob die Existenz von Gaskammern für sie außer Zweifel stehe, beantwortete Rosenkranz nicht eindeutig: Sie habe das Wissen, dass man zwischen 1964 und 1976 in der Schule vermittelt bekam, und dabei habe sie “überhaupt keine Änderung vorzunehmen”.

Zu dieser Zeit seien Nationalsozialismus, Konzentrationslager und Gaskammern aber in den meisten Schulen “gar kein Thema” gewesen, meinte Historiker Bertrand Perz auf Anfrage der APA. Rosenkranz benutze die Defizite des damaligen Unterrichts als “Ausrede”, um sich nicht festzulegen. Man könne von einer Präsidentschaftskandidatin verlangen, sich mit der historischen Aufarbeitung der Geschichte auch über den Schulbesuch hinaus auseinanderzusetzen.

Rosenkranz wollte sich im Übrigen auch nach wie vor nicht von Äußerungen oder Tätigkeiten ihres Ehemannes, der als rechtsextrem gilt, distanzieren.

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