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Bundeskanzler Kurz verrät Details zum "Freitesten"

Kanzler Kurz in der "ZIB 2"
Kanzler Kurz in der "ZIB 2" ©Screenshot ORF
In der "ZIB 2" des ORF hat Kanzler Kurz am Mittwochabend erste Details preisgegeben, wie das "Freitesten" ab 18. Jänner funktionieren soll.
ÖVP-Zwist: Wer soll kontrollieren?
Freitesten könnte verfassungswidrig sein

Im Interview mit Moderator Martin Thür (Anm. d. Red.: ab etwa Minute 6 im Video) erklärt Kurz, dass in der Gastronomie ein Test reiche, der nicht älter als eine Woche sein darf. Stichproben-Überprüfungen würden durch die Gesundheitsbehörden durchgeführt. Eine uneingeschränkte Öffnung wird es aber auch mit den Tests nicht geben.

Für Kultur- und Tourismusbereich hingegen darf der Test nicht weiter als 48 Stunden zurückliegen. Zuständig für die Kontrolle der Tests sollen hier Veranstalter bzw. Betreiber verantwortlich.

Ohne solche Maßnahmen sei es nicht möglich diese Bereiche in einer Phase, in der es ohne Testungen nicht gehe, wieder hochzufahren, so der Kanzler.

Details zum "Freitesten" unklar

Der harte Lockdown gilt bis zum 24. Jänner. Alle mit einem negativen Testergebnis sollen aber schon ab 18. Jänner wieder Gastronomie und Kultur nutzen dürfen. Die Regeln für das Testen um mehr Bewegungsfreiheit sind noch unklar, Verfassungsexperten melden bereits Bedenken an.

Eine gesetzliche Regelung zum Freitesten will die Regierung nächste Woche vorlegen. Die Opposition könnte diese Regelung aber im Bundesrat blockieren und damit verhindern.

Um die Frage wer die Tests zum "Freitesten" kontrollieren soll ist sogar innerhalb der ÖVP ein Streit entbrannt.

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(VOL.AT)

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