Bundeskanzler Kurz verrät Details zum "Freitesten"
Im Interview mit Moderator Martin Thür (Anm. d. Red.: ab etwa Minute 6 im Video) erklärt Kurz, dass in der Gastronomie ein Test reiche, der nicht älter als eine Woche sein darf. Stichproben-Überprüfungen würden durch die Gesundheitsbehörden durchgeführt. Eine uneingeschränkte Öffnung wird es aber auch mit den Tests nicht geben.
Für Kultur- und Tourismusbereich hingegen darf der Test nicht weiter als 48 Stunden zurückliegen. Zuständig für die Kontrolle der Tests sollen hier Veranstalter bzw. Betreiber verantwortlich.
Ohne solche Maßnahmen sei es nicht möglich diese Bereiche in einer Phase, in der es ohne Testungen nicht gehe, wieder hochzufahren, so der Kanzler.
Details zum "Freitesten" unklar
Der harte Lockdown gilt bis zum 24. Jänner. Alle mit einem negativen Testergebnis sollen aber schon ab 18. Jänner wieder Gastronomie und Kultur nutzen dürfen. Die Regeln für das Testen um mehr Bewegungsfreiheit sind noch unklar, Verfassungsexperten melden bereits Bedenken an.
Eine gesetzliche Regelung zum Freitesten will die Regierung nächste Woche vorlegen. Die Opposition könnte diese Regelung aber im Bundesrat blockieren und damit verhindern.
Um die Frage wer die Tests zum "Freitesten" kontrollieren soll ist sogar innerhalb der ÖVP ein Streit entbrannt.
(VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.