Bundeshymne verweigert: Ukrainer bekommt keine Staatsbürgerschaft

Mit einem Beschluss der niederösterreichischen Landesregierung wurde die Verleihung widerrufen. "Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen", hielt Landesvize Udo Landbauer (FPÖ) dazu fest.
Der Ukrainer dürfte bereits im Vorfeld der Zeremonie am 15. Oktober erklärt haben, nicht zum Singen der Hymne bereit zu sein. Von den Freiheitlichen wurde auf Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes verwiesen. Demnach hat die Staatsbürgerschaftsverleihung "in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird".
"Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen", betonte Landbauer zu dem Vorfall, über den am Donnerstag die "Kronen Zeitung" berichtete. Für Asyllandesrat Christoph Luisser (FPÖ) ist die Entscheidung, die Verleihung zu widerrufen, "selbstverständlich und rechtlich zwingend".
Keine Staatsbürgerschaft für Ukrainer
"Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein enorm hohes Gut und ein Privileg", hielt auch Matthias Zauner, Landesgeschäftsführer der Volkspartei NÖ, fest. "Wer es nicht einmal der Mühe wert findet, die österreichische Bundeshymne zu singen, dem soll dieses Privileg nicht zuteil werden." Es gehe "nicht um Schikanen, sondern um grundlegende Werte wie Anstand, Respekt und Wertschätzung gegenüber einem Land, das bereit ist, einem ein Leben in Frieden und Wohlstand zu ermöglichen".
(APA/Red)
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