Durch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshof ergäben sich “zahlreiche, möglicherweise straf- und verwaltungsrechtliche relevante Verdachtsmomente”, die aufgeklärt werden müssten, so NEOS-Landessprecherin Sabine Scheffknecht. Es stehe der Verdacht auf Amtsmissbrauch, etwa durch die Bürgermeister als Wahlleiter, sowie Urkunden- bzw. Beweismittelunterdrückung im Raum. So seien etwa in Hohenems die Unterlagen vernichtet worden, durch die nachvollziehbar gewesen wäre, an welche dritten Personen Wahlkarten ohne Vollmacht ausgestellt wurden.
Unverständnis bei SPÖ-Justizminister
Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim stößt sich daran, dass die Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Ausgabe von Wahlkarten in Bludenz bisher nur gegen Beamte, nicht aber gegen den Bürgermeister, ermittelt. Das sei “unverständlich”, schließlich trage der Bürgermeister als oberste örtliche Wahlbehörde die Letztverantwortung. Er kündigte dazu eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister an.
Kein Anfangsverdacht gegen Bürgermeister
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Wilfried Siegele, erklärte am Freitag, gegen die Bürgermeister gebe es keine Ermittlungen, da ein Strafverfahren nur bei Bestehen eines Anfangsverdachts auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten eingeleitet werden dürfe. Ein solcher Anfangsverdacht bestehe derzeit nicht. Sowohl in Bludenz als auch in Hohenems seien die anhängigen Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. In Hohenems prüfe man den Abschlussbericht der Polizei gegen zwei Personen. Ihnen wird Amtsmissbrauch und Wahlfälschung vorgeworfen. In Bludenz erwarte man den Abschlussbericht bald, auch hier werde gegen zwei Beamte ermittelt.
Eine Entscheidung über eine Anklage werde wohl noch einige Wochen dauern, so Siegele. Bisher seien keine weiteren Sachverhaltsdarstellungen eingelangt. Sollte dies der Fall sein, würden diese natürlich geprüft.
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