Die beiden Wahlen werden am Sonntag, 20. Dezember 2015, wiederholt, teilte die Landeswahlbehörde mit. Wahlberechtigt bei dieser Wahl sind dieselben Personen, die auch schon bei den Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz am 29. März 2015 das Wahlrecht besaßen.
Sehr früher Termin
Der neue Wahltermin liegt damit knapp an der gesetzlich vorgesehenen Mindestfrist von drei Wochen ab Zustellung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Diese Mindestfrist ist für die neue Festlegung der Wahllokale, der Wahlzeiten und die Vorbereitung der Briefwahl vorgesehen. Auf der anderen Seite müsste die Wiederholung spätestens nach 100 Tagen ab Zustellung durchgeführt werden.
Der VfGH hatte am Montag Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten im Vorfeld der Bürgermeister-Stichwahlen am 29. März in den beiden Städten bestätigt und eine Wiederholung des Urnengangs angeordnet.
Wallner: “Wahlen werden zu Recht wiederholt”
Die Festsetzung des Wahltermins lag auch im Fokus der Fragestunde des Pressefoyers der Landesregierung, welches eigentlich “Alpine Sicherheit – Lawinenwarndienst” zum Thema hatte. Die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz müssten zurecht wiederholt werden, sagte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Es seien deutlich nachvollziehbare Fehler passiert, “da gibt es gar nichts zu deuteln.” Das Gemeindewahlgesetz sei “auf Punkt und Beistrich” einzuhalten.
Das Gemeindewahlgesetz regle ganz klar und deutlich, dass Wahlkarten nur schriftlich beantragt und auch nur mit einer Vollmacht des Wahlberechtigten an Dritte ausgegeben werden dürfen, betonte Wallner. Die Spielregeln seien hier eng, offenbar sei aber nicht allen Beamten der beiden Wahlbehörden bewusst gewesen, “was an Vollmachten verlangt werden muss”.
Politische Konsequenzen wären laut Wallner “übertrieben”
Ob und “wie weit da persönliche Dinge hineinspielten” und ob etwa die Bürgermeister über die rechtlichen Verstöße Bescheid wussten, stehe auf einem anderen Papier, sagte der Landeshauptmann. Das könne er nicht beantworten, verwies aber auf laufende Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft in dieser Sache.
Politische Konsequenzen, im Klartext den Rücktritt der amtierenden Stadt-Chefs, hielt Wallner jedenfalls für übertrieben. “Der Bürgermeister kann nicht für jede ausgegebene Wahlkarte verantwortlich gemacht werden”, so Wallner. Die Aufhebung der Wahl und damit eine Wahlwiederholung sei bereits eine ausreichende Sanktion.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und das genaue Urteil werde man allen 96 Vorarlberger Gemeinden näherbringen. Auch werde man in Schulungen noch deutlicher auf die Frage der Wahlkartenbeantragung und -aushändigung eingehen, kündigte Wallner als Konsequenz des VfGH-Urteils an. (red/APA)
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