Bürgermeister Kopf zum Torggel: "Mir wäre ein Gasthaus auch am liebsten gewesen"

Der größte Wunsch von Bürgermeister Roman Kopf ist klar: “Mir wär am liebsten, wenn das Gasthaus weiter bestanden hätte.” Acht Jahre lang führten Franz und Angelika Dex-Rauch das Restaurant, 2014 schlossen sie es aus familiären Gründen. Zweieinhalb Jahre lang hätten laut Kopf Gemeinde und Eigentümer intensiv nach einem neuen Pächter oder einer anderen gastronomischen Nachnutzung gesucht – jedoch ohne Erfolg.
Dex-Rauch habe intensiv Pächter gesucht
Schlussendlich habe man sogar professionelle Hilfe in Anspruch genommen um den Gasthof zu erhalten, stellt sich der Bürgermeister verteidigend anderslautenden Gerüchten entgegen. Irgendwann habe Dex-Rauch aber eine Entscheidung treffen müssen. Nun soll der Torggel einer Wohnanlage weichen – sehr zum Unmut vieler Röthner. Viele hoffen, dass man das für seine Fachwerkfassade bekannte Gebäude über den Denkmalschutz retten zu können.
Torggel nicht unter Denkmalschutz
So einfach sei dies jedoch nicht, betont Kopf. Zwar sei es schade um die Fachwerkfassade, den Gastgarten und die zwei historischen Stuben – diese stellen jedoch nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Gesamtgebäudes dar. Der Rest und die Zubauten seien bei weitem weniger architektonisch bedeutend oder herzeigbar, außerdem ist die Bausubstanz nicht im besten Zustand. Der Denkmalschutz sah daher bisher keinen Veranlassung, das Gesamtgebäude oder Teile davon unter Schutz zu stellen.
Gemeindevertretung kann nicht über Ortsbild entscheiden
Auch der Trumpf “Ortsbild” sei nicht automatisch schlagend. Denn bei der Bewertung, ob das Ortsbild leide, müsse eben auch die Nachnutzung mitbetrachtet werden. Diese wurde am Montagabend der Gemeindevertretung nach dem aktuellen Stand vorgestellt. Und selbst wenn diese der Gemeindevertretung nicht gefallen würde – einen Ensembleschutz kann sie nicht festlegen.
Baubehörde muss sich an Gesetze halten
Dies liegt nämlich im Aufgabengebiet des Baubehörde – und diese ist abhängig von der künftigen Nutzung. Bei einer gewerblichen Nutzung wie einem Gasthaus wäre die Bezirkshauptmannschaft zuständig, erklärt Kopf. Bei einem Wohnprojekt er selbst als Bürgermeister. Als solche sei man natürlich an die Gesetze gebunden. Wenn die Baubehörde nun das Ortsbild gefährdet sehe, brauche es grundsätzlich noch ein Gutachten eines Sachverständigen welches dies bestätigt. Schließlich greife man mit einer solchen Entscheidung tief in Eigentumsrechte ein.
Entscheidung müsse auch vor Gericht halten
Wenn nun gewisse Bedingungen erfüllt sind, muss die Baubehörde den Neubau genehmigen, ungeachtet eigener Bedenken. Wenn eine anderslautende Entscheidung einer möglichen Klage nicht standhaltet, haftet die Gemeinde für die entstandenen Kosten – ein Risiko, das kaum ein Bürgermeister ohne stichhaltige Entscheidungsgrundlage eingehen wird.
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