Bei Regenwetter zeichnet sich in Koblach Unmut ab. Schuld daran sind die Wasserpumpen eines Nachbarn. “Unser Nachbar hat einen undichten Keller. Jedes Mal wenn es regnet laufen Tag und Nacht die Pumpen im Keller”, kritisiert im Bürgerforum Vorarlberg Josef Wüstner. “Das geht nun schon mindestens drei Jahre so. Wir fühlen uns in unserer Nachtruhe massivst gestört.”
Nicht alle Nachbarn fühlen sich gestört
Die Nachbarn haben unterschiedliche Meinung zu der Lärmentwicklung. Die Einen äußern bei einem Lokalaugenschein von VOL.AT vor Ort Verständnis für den beklagten Nachbarn. Dieser habe vor einigen Jahren erstmals Wasser im Keller gehabt und seitdem die Pumpe installiert. Bei offenem Fenster sei diese bei Regenwetter durchaus zu hören, jedoch mit Blick auf ihre Notwendigkeit nicht störend. Die Anderen äußern sich im Bürgerforum und fühlen sich durchaus gestört.
Keine Zuständigkeit der Gemeinde
Wüstner sieht sich stärker von der Lärmentwicklung betroffen als andere, da sowohl die Pumpe als auch deren Sickergrube zu seinem Grundstück hin angelegt sind. Man habe den Nachbar mehrmals gebeten, eine andere Lösung zu finden. Auch Interventionen beim Bürgermeister, dem Bauamt und der Polizei hätten nichts gebracht. Bei der Gemeinde selbst sieht man wenig Handlungsspielraum, erklärt Bauamtsleiter Hannes Oberhauser. Schließlich sei so eine Pumpe baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. “Ich wüsste gar nicht, was ich da tun könnte”, fasst er zusammen.
Frage der Ortsüblichkeit
Tatsächlich muss man als Betroffener entweder das Einvernehmen mit dem Nachbarn finden – oder zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Ob eine solche Pumpe auch in der Nacht zu laut ist, lässt sich ebenfalls nicht allgemein sagen. “Dies ist eine Frage der Ortsüblichkeit und muss im Einzelfall geprüft werden”, bestätigt Rechtsanwalt Michael Kramer aus Feldkirch.
Akustisches Gutachten notwendig
In diesem Fall müsse man einen Gutachter zu Rate ziehen, der die Lärmbelastung misst und nach deren Ursachen sucht. Denn nicht unbedingt müsse Schuld bei der Pumpe an sich liegen. Diese könne zu leistungsstark sein, denkbar wäre auch eine nicht fachgerechte Verbauung der Pumpe – oder eine schalltechnisch mangelhafte Bausubstanz bei den Leidklagenden.
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