Der springende Punkt: Die UVP soll nachgeholt werden, was allerdings schon seit Jahren verzögert wird. Die UVP wäre 1999 aufgrund der großen Ausbauten am Flughafen nach EU-Recht notwendig gewesen. Außerdem wurde durch einen nachträglichen ‘Umweltverträglichkeitsbericht’ kein adäquater Ersatz erbracht. Der EU-Ombudsmann zeigt sich daher mit der bisherigen Performance der Republik Österreich und der EU-Kommission ganz und gar nicht zufrieden.
EU hat Österreich nicht gedrängt
Der Ombudsmann hat außerdem festgestellt, dass die EU-Kommission die Verpflichtung der Republik Österreich, diese Vertragsverletzung wieder gutzumachen, nicht ordentlich verfolgt hat, sondern sich mit dem nachträglichen Bericht zufriedengegeben hat – der noch dazu vom Verkehrsministerium, also kaum einer neutralen Stelle, erstellt wurde. Zu diesen Vorkommnissen wird es einen Sonderbericht des Ombudsmannes vor dem EU-Parlament geben.
Das ist das schärfste Mittel, das dem Ombudsmann zur Verfügung steht.
Aufforderung zur Nachbesserung erwartet
Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament die EU-Kommission auffordern wird, die Vertragsverletzung durch die Republik Österreich weiter zu verfolgen und auf einer ernsthaften Nachbesserung durch Nachholung der UVP im Rahmen eines ordentlichen UVP-Verfahrens zu beharren. Dadurch erhofft sich die Bürgerinitiative gegen Fluglärm im Wienerwald (“14 gegen Flieger“), die dieses Ziel betreibt, eine Nichtgenehmigung der umstrittenen dritten Piste.
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