Im Bundesbegleitgesetz wird eine Reihe flankierender Maßnahmen zum Haushalt 2022 geregelt, darunter die höheren Umweltförderungen und Maßnahmen des Gewaltschutzpaketes. Außerdem vorgesehen: Eine Erhöhung der Schülerbeihilfen und der VKI-Finanzierung. Nicht im Gesetzespaket ist die Steuerreform. Hier ist der Start der Begutachtung noch offen.
Gerichte sollen Beratungen zu Gewaltprävention verordnen
Beim Gewaltschutzpaket sollen die Gerichte die Möglichkeit erhalten, Gewalttätern neben dem Verbot der Rückkehr in die Wohnung oder dem Verbot, sich ihrem Opfer zu nähern, auch eine Gewaltpräventionsberatung zu verordnen. Außerdem werden die Honorare von Dolmetschern und Übersetzern erhöht.
Schülerbeihilfe wird angehoben
Angehoben werden die Schülerbeihilfen. Der Grundbetrag steigt von 1.130 auf 1.356 Euro, der Grundbetrag für die Heimbeihilfe von 1.380 auf 1.656 Euro. Angehoben werden auch die Einkommensgrenzen, bis zu denen die Beihilfe gewährt wird.
Höhere Finanzierung für Verein für Konsumenteninformation
Erhöht wird auch die Basisfinanzierung des Bundes für den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Wie schon 2021 soll der Verein fünf Mio. Euro zusätzlich vom Sozialministerium erhalten. Eigentlich hatte die Regierung eine dauerhafte Lösung zur Finanzierung des VKI versprochen. Da die Studien zur Evaluierung dieser Frage erst heuer fertig geworden seien, habe man sich aber nun nochmals zu einer befristeten Lösung entschieden, heißt es in den Erläuterungen dazu.
Höhere Förderungen für Umwelt
Mit der Änderung des Umweltförderungsgesetzes werden die im Rahmen der Steuerreform erhöhten Förderungen umgesetzt. Hier geht es um ein Fördervolumen zwischen 173 Mio. Euro im heurigen Jahr, 423 Mio. Euro 2022 und knapp 570 Mio. 2023. Auch die gesetzliche Grundlage zur Anhebung der Basisförderung für Bundesmuseen und -theater findet sich in dem Gesetzespaket.
"Fonds Zukunft Österreich" wird mit Begleitgesetz umgesetzt
Umgesetzt wird mit dem Budgetbegleitgesetz auch die "Fonds Zukunft Österreich" genannte Forschungsstiftung. Nach dem Ausfall der Mittel der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung in diesem Jahr soll es ab 2022 wieder "Fördermittel zur Ermöglichung von Spitzenforschung" aus dieser Quelle geben. Bis 2025 sollen jährlich wieder 140 Mio. Euro an die Nationalstiftung fließen.
Zuletzt erhält das Land Niederösterreich anlässlich der Feierlichkeiten der 100-jährigen Trennung vom Bundesland Wien neun Millionen Euro. Eine ähnliche Jubiläumszahlung an Wien findet sich im Gesetz nicht.
(APA/Red)
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