Die Österreicherin, die acht Jahre in der Gewalt eines Entführers war, hatte eine einstweilige Verfügung gegen das Buch “Der Entführungsfall Natascha Kampusch – Die ganze beschämende Wahrheit” beantragt. Doch die Pressekammer des Gerichts wies den Antrag am Mittwoch zurück.
Kampusch sah Persönlichkeitsrechte verletzt
Kampusch muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die heute 28 Jahre alte Kampusch richtete sich gegen einen bestimmten Teil des Buches von Peter Reichard. Darin werden Videos beschrieben, die ihr Entführer Wolfgang Priklopil von ihr und sich gemacht hatte. Kampusch betrachtet diese Schilderung als eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Das Gericht hatte aber darauf hingewiesen, dass Kampusch in ihrem eigenen Buch ganz ähnliche Szenen beschrieben habe.
(APA)
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