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Brutale Messerattacke: Einweisung unumgänglich

Keine anderen sicheren Alternativen
Keine anderen sicheren Alternativen ©Christiane Eckert - VOL.AT
Ein psychisch kranker Mann (24) ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von einem Geschworenengericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Psychiater Haller am Wort

Nach der Geschworenenberatung steht fest: Dem 24-jährigen psychisch Schwerkranken kann zwar keine Schuld aufgeladen werden, doch dass er die zwei unschuldigen Menschen töten wollte, ist für die Laienrichter ebenso Fakt.

Eine der Tatwaffen - Tranchiermesser - Foto - Christiane Eckert - VOL.AT

Keine anderen sicheren Alternativen

Die psychiatrischen Ausführungen machten klar, dass es derzeit keine Alternativen gibt, die für den jungen Mann und andere sicher sind. So kommt derzeit nichts anderes in Betracht, als den Betroffenen unterzubringen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Grundloser Messer-Angriff

Er hatte im September vergangenen Jahres in Bregenz zwei Personen grundlos mit zwei Messern angegriffen und verletzt und stand wegen versuchten Mordes vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 24-Jährige leidet seit seinem zwölften Lebensjahr an Depressionen, im Alter von 17 Jahren wurde bei ihm eine schizoaffektive Psychose diagnostiziert. Als Betroffener pendelt der 24-Jährige damit nicht nur zwischen Manie und Depression, sondern hat auch Halluzinationen bis hin zu Wahnvorstellungen.

Medikamente abgesetzt

Nachdem der Mann im vergangenen September zum wiederholten Mal seine Medikamente abgesetzt hatte, hörte er Stimmen, glaubte an Weltuntergang und war davon überzeugt, eine Atombombe wäre gefallen. Er wohnte damals bei einer 66-jährigen Bekannten in Bregenz, die eine 45-jährige Frau zu Besuch hatte. Wie aus dem Nichts ging der psychisch Kranke mit einem Jausenmesser auf die 45-Jährige los und verletzte sie mit sieben Stichen. Auch die 66-Jährige und eine 62-Jährige, zu der die beiden Frauen flüchteten, erlitten Stichverletzungen.

Wenig später attackierte der Mann mit einem 19 Zentimeter langen Tranchiermesser einen 48-jährigen Passanten in der Bregenzer Rheinstraße. Laut rechtsmedizinischem Gutachten wurde der 48-Jährige dabei schwer verletzt, während die Verletzungen der drei Frauen als nicht allzu gravierend bewertet wurden.

Nicht zurechnungsfähig

Nach diesen Übergriffen flüchtete der Mann in den Wald in der Nähe der Pfänderbahn und wurde erst am nächsten Morgen von Wanderern aufgegriffen und später von der Polizei verhaftet. Dass er sich nicht mehr so gut erinnern könne, erklärte der Betroffene mit den Folgen seines Suizidversuches, nach dem er zehn Tage im Koma lag.

Der 24-Jährige war zum Tatzeitpunkt laut Gutachten nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Die Geschworenen folgten der Ansicht des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller, wonach derzeit keine Alternative zu einer Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt bestehe. Eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt hatte auch die Staatsanwaltschaft beantragt.

(APA)

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