Der Justizskandal um gefälschte Testamente am Bezirksgericht Dornbirn, die Unterschriftenaffäre am Bludenzer Gericht, mutmaßlicher Amtsmissbrauch eines Feldkircher Gerichtsbeamten im Zusammenhang mit privaten Kopierdiensten für Anwälte und Versicherungen; Justizbedienstete, die geheime Daten über gepfändete Bürger an eine Kredit-Auskunftei verkauft haben sollen, sowie Betrugsermittlungen gegen einen pensionierten Bezirksrichter in Zusammenhang mit einer 800.000-Euro-Erbschaft. Die Liste der Verfahren, in denen die Justiz in den eigenen Reihen ermitteln muss(te), ist lang. Die VN geben in einer Serie einen Überblick über die – teilweise seit mehreren Jahren – offenen „Baustellen“. Heute: die Testamentsaffäre.
Vergleichsgespräche
Wie die VN erfuhren, hat der zuständige Richter, Andreas Posch, die geprellten Erben nun zu Schadenersatz-Vergleichsgesprächen eingeladen. Diese sollen dem Vernehmen nach im Februar stattfinden. Für großen Unmut bei den Opferanwälten sorgte das Vorgehen der erstzuständigen Richterin, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft im Krankenstand befindet. Sie hatte sämtliche Schadenersatz-Ansprüche zurückgewiesen. Dagegen sind mehrere Beschwerden beim Oberlandesgericht Linz anhängig. Ein Umstand, der das Verfahren weiter verzögern könnte. Wie die VN bereits ausführlich berichteten, haben die Staatsanwaltschaften Feldkirch und Steyr insgesamt zehn Personen angeklagt. Zum Kreis der Hauptbeschuldigten zählen der Rechtspfleger Jürgen H. (47), der Buchhalter Peter H. (48), der Rechtspfleger Clemens M. (52), der Justizbedienstete Jürgen T. (48) und der pensionierte Rechtspfleger Walter M. (72). Die Justizmitarbeiter – tätig in der Außerstreit- und Grundbuchabteilung – fälschten vor allem Testamente von alleinstehenden Menschen, die unter Sachwalterschaft standen. Der angerichtete Gesamtschaden soll sich auf etwa zehn Millionen Euro belaufen.
Ratz seit Feb. 2010 suspendiert
Schwer belastet wird die 48-Jährige vom Hauptbeschuldigten Jürgen H. und dessen Bruder. Ratz wies die Anschuldigungen, sie habe ein gefälschtes Testament zugunsten ihrer Familie „bestellt“, stets als Intrige zurück. Die Staatsanwaltschaft Steyr ist da anderer Meinung: Sie wirft Ratz Missbrauch der Amtsgewalt und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung vor. Fast 23 Monate ist es nun her, dass die Richterin vom Dienst suspendiert wurde. Sie erhält zwei Drittel ihrer Bezüge. Bei einem Schuldspruch drohen den Beschuldigten bis zu 15 Jahren Haft sowie Amtsverlust. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
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