Bregenzer Hafenbrandstifter muss in eine Anstalt

Von Christiane Eckert
Am Landesgericht tagte der Schöffensenat heute über dem Fall der Brandstiftung vom 22. März in der Bregenzer Marina. Ein Arbeits- und Obdachloser zündete damals einen Papiersack an und warf ihn zurück in einen Papiercontainer. Anschließend ging der psychisch Kranke einfach weg. Ein Riesenfeuer war die Folge.
Das Hafengebäude in Bregenz wurde stark beschädigt, auch Wohnungen und Bürogebäude wurden in Mitleidenschaft gezogen. 100 Feuerwehrleute mussten sich anstrengen, den Brand unter Kontrolle zu bringen. Der Schaden beläuft sich auf 200.000 Euro.
Keine Erinnerung
Der junge Mann hat kaum mehr eine Erinnerung an den Vorfall. Der Betroffene, so Gerichtspsychiater Reinhard Haller, leidet an einer bipolaren Störung, das heißt, er ist manisch depressiv. In depressiven Phasen ist der Patient niedergeschlagen und es passiert meist nichts. In manischen Phasen, so der Fachmann, ist man unruhig, getrieben und setzt oft die verordneten Medikamente ab. „Auch hier nahm das Drama so seinen Lauf“, so Haller. Laut Einschätzung von Haller sollte der Betroffene noch eine Weile in stationärer Behandlung bleiben ehe man erste Lockerungsschritte vornehmen kann. „Ansonsten könnte es erneut zu schweren Vorfällen kommen“, so Haller. Der Schöffensenat folgte dem Rat des Experten und sprach eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Ein zweiter Vorfall, bei dem es glücklicherweise nicht großartig gebrannt hat, war ein Müllbrand in Dornbirn. Das Urteil ist rechtskräftig.
(VOL.AT)
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