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Bregenz: So viele Anzeigen gab es auf der Corona-Demo

Mirjam Mayer (VOL.AT) mirjam.mayer@russmedia.com
Bei der Demonstration am Donnerstag hagelte es einige Anzeigen.

Seit dem Angriff auf Polizisten durch eine 51-Jährige greift die Polizei auf den Corona-Demonstrationen härter durch. Man habe lange auf Deeskalation gesetzt, da dies allem Anschein nach keine Wirkung zeige, setzte man auf härteres Durchgreifen, so die Polizei auf VOL.AT-Anfrage. Bei der Protestaktion am Donnerstag waren insgesamt rund 300 Personen mit dabei, wobei es ein ständiges Kommen und Gehen herrschte. Die Demonstration startete und endete laut der Polizei recht klein: Anfang waren 80 und gegen Ende 50 Personen vor Ort.

239 Anzeigen am Donnerstag

"Von den 300 Personen wurden 239 kontrolliert", so die Polizeipressestelle auf VOL.AT-Anfrage. "Es gab 239 Anzeigen." Beim Großteil der Delikte handelte es sich um Übertretungen und Nichteinhaltungen der Maskenverordnung. 234 Personen wurden deswegen angezeigt. Zudem gab es zwei Anzeigen wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und jeweils eine Anzeige wegen aggressiven Verhaltens, unrechtmäßiger Einreise und Anstandsverletzung.

Die Demonstration am Donnerstag in Bregenz. VOL.AT/Paulitsch

Strikte Maskengegner bei Demos

Daten zu Mehrfachanzeigen werden von der Polizei nicht erhoben. Es sei aber anzunehmen, dass es diese in Vorarlberg durchaus gebe. Auch, da es auf den Demonstrationen zahlreiche strikte Maskenverweigerer gebe, die man mehrmals anzeigen müsse. Der gesetzliche Strafrahmen reicht laut der BH Bregenz von 50 bis 500 Euro, wobei die Mindeststrafe bei den Demonstrationen nicht verhängt wird.

200 Euro für Verstöße

"Wenn man angezeigt wird, sind 200 Euro zu zahlen", so die Polizei gegenüber VOL.AT. Je öfter gegen dieselbe Bestimmung verstoßen wird, desto höher werden die Strafen. Auch vorsätzliche Übertretungen und Verstöße wirken sich auf die Höhe der Strafe aus. Wenn also Beispielweise ein bekennender Maskengegner auf mehreren Demonstrationen bewusst ohne Maske auftritt und angezeigt wird, kann er mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen.

(VOL.AT)

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