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Brandanschlag bei FPÖ NÖ: Erfolglose Beschwerde gegen U-Haft

In der Nacht auf den 12. August kam es zu dem Brandanschlag.
In der Nacht auf den 12. August kam es zu dem Brandanschlag. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der nach einem Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich Festgenommene bleibt weiterhin in U-Haft.

Einer Beschwerde des Verdächtigen wurde vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge gegeben, bestätigte Sprecher Karl Wurzer von der Staatsanwaltschaft St. Pölten am Montag auf Anfrage einen "Kurier"-Onlinebericht. Die Frist wurde bis 15. November verlängert.

NÖ: Brandanschlag bei FPÖ mit vier Beteiligten

Ausständig sei noch die Auswertung der Handydaten des Mannes, berichtete die Tageszeitung. An dem Anschlag am 12. August in St. Pölten waren vier Personen beteiligt. Die Angriffe erfolgten nach Polizeiangaben mit Wurfbrandsätzen.

Auf einem von der FPÖ Niederösterreich veröffentlichten Überwachungsvideo war zu sehen, dass sich einer der Täter selbst angezündet hatte. Dieser Mann - es soll sich laut Medienberichten um einen 20-jährigen Afghanen handeln - ließ sich in der Folge in einem Wiener Spital behandeln und wurde dort festgenommen. Er soll einer früheren Auskunft der Anklagebehörde zufolge im Krankenhaus Angaben gemacht haben, "die andeuten, dass er an der Tat beteiligt war". "Es sind noch keine weiteren Komplizen namentlich bekannt", sagte Wurzer am Montag.

(APA/Red)

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