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Bordell-Beschwerde: Richterin Kahr am Zug

Bordell in Telfs. In Vorarlberg gibt es vorläufig kein offizielles Freudenhaus.
Bordell in Telfs. In Vorarlberg gibt es vorläufig kein offizielles Freudenhaus. ©VOL.AT/ Paulitsch (Themenbild)
Dornbirn, Hohenems - Mit der von Bordell-Bewerber Hermann Hahn eingereichten Beschwerde gegen die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wird sich die rennomierte Verfassungsrichterin Claudia Kahr (57) befassen.
Werber gibt nicht auf
Kein Bordell: Einspruch
Hahn wirft FPÖ "Verrat" vor
Klares Votum gegen Bordell

Die BH Dornbirn hatte den Antrag auf Genehmigung für ein Bordell in Hohenems abgelehnt, nachdem sich auch der Hohenemser Stadtrat klar gegen das Projekt ausgesprochen hatte.

Die Beschwerdeführer nehmen vor allem das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz aufs Korn. Verfassungsrichterin Kahr wird ihren Entscheidungsentwurf dem Plenung des VGH vorlegen. Eine Entscheidung könnte schon im Sommer fallen.

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