Bordell Hohenems: Werber gibt nicht auf

Als Grund für die Ablehnung wurde unter anderem auch das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz angegeben. Dieses erlaubt die Betreibung eines Bordells grundsätzlich nur dann, wenn dadurch „Störungen“ eingedämmt werden können. Wie die Vorarlberger Nachrichten in ihrer heutigen Ausgabe berichten, hat Hahn gegen die ablehnenden Bescheide der Stadt Hohenems und der BH Dornbirn Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Bekommt er recht, könnte das die Türen für das horizontale Gewerbe in offiziellen Räumlichkeiten öffnen.
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