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Bombendrohung am Reumannplatz: Neun Monate Haft für Anrufer

Der Mann drohte telefonisch mit einer Bombe am Wiener Reumannplatz.
Der Mann drohte telefonisch mit einer Bombe am Wiener Reumannplatz. ©Wiener Linien/Johannes Zinner
Am Montag musste sich ein 60-jähriger Mann vor Gericht verantworten, der am 17. November 2016 den Polizeinotruf wählte und mit einer Bombe am Wiener Reumannplatz drohte.
Räumung nach Bombendrohung

Der Mann rief aus einer Telefonzelle an und erklärte: “Ich habe Bombe in Reumannplatz.” Dann legte er auf, ging heim und machte sich ein Bier auf. Am Montag wurde er wegen versuchten Landzwangs im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Bombendrohung am Wiener Reumannplatz

Der Anruf hatte weitreichende Folgen. Das Gelände um die U-Bahn-Station wurde großräumig evakuiert, die U1, mehrere Straßenbahn- und Buslinien stellten für mehr als eine Stunde den Verkehr ein, ehe Entwarnung gegeben werden konnte. Über die Bilder aus den Überwachungskameras kam man dem amtsbekannten 60-Jährigen auf die Spur. Er wurde noch am selben Abend in seiner Wohnung festgenommen. Er hatte zu diesem Zeitpunkt 1,07 Promille im Blut. Bei seinem Anruf dürften es über zwei Promille gewesen sein.

Angeklagter gestand Alkoholproblem

Nun saß der Beschäftigungslose, der vom AMS und der Pension seiner Lebensgefährtin lebt, vor einem Schöffensenat und sagte: “Das Ganze tut mir sehr leid, dass das passiert ist.” Er habe schon beim Bundesheer mit dem Alkohol begonnen. “Da trinken wahrscheinlich alle a bisserl was”, bemerkte Richterin Claudia Zöllner. “I hob’ nimmer aufg’hört”, gestand der Angeklagte. 1995 habe er sich entwöhnen lassen, sei für ein paar Jahre trocken gewesen. Doch dann hätten sich private Probleme gehäuft: “I hob’ kane Freund’, nur an Schwager, Brüder und so weiter. Dass i nur zum Essen Bier trinken tu, bring i net z’samm.”

Durch sein geringes Gewicht würden drei, vier Bier für einen Vollrausch genügen, führte der Angeklagte aus: “Wenn i was trunken hab’, denk i net nach. Da komm’ i auf blöde Gedanken.” Fünf oder sechs Bier seien es damals gewesen, als er die Bombendrohung hinterließ. Weshalb er den Anruf tätigte, konnte der 60-Jährige auf Befragen der Richterin nicht erklären. Mehr als ein “Des is’ unnötig g’we’sn” war aus ihm nicht herauszubekommen. Dass er – so der Vorwurf von Staatsanwältin Viktoria Berente – einen türkischen Akzent nachgemacht hätte, um eine falsche Fährte zu legen, stritt er ab: “Wenn i z’vü trunken hab’, fang i wegen die Zähn’ immer komisch zum Reden an.”

Einweisung in Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher

Auf Basis der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer wurde der 60-Jährige in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Dem Gutachter zufolge weist der Mann eine über mehrere Jahrzehnte reichende Alkoholiker-Karriere auf und hat sich ein sogenanntes Abhängigkeitssyndrom “erarbeitet”. Wenn dieses nicht entsprechend behandelt wird, sei mit weiteren, ähnlich gelagerten Straftaten zu rechnen, warnte Dantendorfer. Der 60-Jährige weist bisher 20 Vorstrafen auf – “leider”, wie der Angeklagte mit Bedauern bekannte.

Neben den neun Monaten muss der Alkoholiker weitere vier Monate in der Sonderstrafanstalt verbüßen. Eine offene bedingte Vorverurteilung wurde ihm vom Senat widerrufen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(APA/Red)

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