Der Schuldspruch im Sinne der Anklage fiel einstimmig aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt
Mildernd wurden dem Mann seine bisherige Unbescholtenheit, sein Tatsachengeständnis sowie der Umstand angerechnet, dass er sich drei Stunden nach der Tat selbst der Polizei gestellt hatte. Der schwer verletzte Nebenbuhler, der mit der 32 Jahre alten Frau inzwischen in Frankreich lebt, bekam eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 4.390 Euro zugesprochen. Verteidiger Herbert Wabnegg erbat Bedenkzeit.
Messerattacke nach Familienaussprache in Wien-Meidling
Der gebürtige Serbe hatte am 20. August 2018 in Wien-Meidling den neuen Freund seiner Noch-Ehefrau niedergestochen. Er sei “in Rage” gewesen, “aber umbringen wollte ich ihn nicht”, versicherte der Angeklagte.
Auf seine Initiative war in einem Gasthaus in Wien-Meidling ein sogenanntes Roma-Gericht – sämtliche Beteiligte gehören der Volksgruppe der Roma an – zusammengekommen. Der 35-Jährige erhoffte sich eine Lösung seiner Schwierigkeiten, nachdem seine Frau sich scheiden lassen wollte. Über Facebook hatte die 32-Jährige einen 24 Jahre alten Mann kennengelernt, gemeinsam mit ihren drei ehelichen Kindern wollte sie zu ihm ziehen. Der 35-Jährige, der fast 14 Jahre mit der Frau liiert und mehr als zehn Jahre verheiratet war, konnte das schwer akzeptieren.
Statt zu einer Einigung kam es bei dem “Roma-Gericht” zu Handgreiflichkeiten, weil nicht geklärt werden konnte, bei wem die gemeinsamen Kinder bleiben sollten und wer die Wohnung behalten durfte. Als sich das neue Paar auf den Heimweg machte, folgte der Noch-Ehemann den beiden und stach dem Nebenbuhler ein Messer drei Mal in den Rücken.
Um die darauf folgende Massenschlägerei zu schlichten, war ein Großaufgebot der Polizei erforderlich. Fast drei Dutzend Beamte waren im Einsatz, um die Streitparteien zu trennen.
(APA/Red)
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