Bluttat in Wullowitz: Lebenslange Haftstrafe

Die Geschworenen sprachen den 33-Jährigen einstimmig des zweifachen Mordes sowie des schweren Raubes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Sehr brutale" Morde
Mildernd wertete das Gericht lediglich, das Geständnis des bisher unbescholtenen Angeklagten. Erschwerend war hingegen, dass drei Verbrechen zusammengekommen seien. Außerdem habe es sich um "sehr brutale" Morde gehandelt, die "kaltblütig" begangen worden seien, befand der Richter. Hinzu sei noch der bewaffnete Raub des Fluchtautos gekommen.
Trauerschmerzensgeld für Familien
Den Familienangehörigen der beiden Opfer, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hatten, wurde Trauerschmerzensgeld zwischen 5.000 und 10.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an. Er will auch gegen die Privatbeteiligtenansprüche berufen.
(APA)
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