Bluttat in Traiskirchen: Acht Monate bedingt für 63-Jährige
Ihr wurde vorgeworfen, dem mit Waffenverbot belegten 66-jährigen Schützen eine Bockbüchsflinte organisiert zu haben, mit der der Mann Suizid verübte. Die Beschuldigte wurde wegen Mitwirkung an der Selbsttötung rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt.
Die von Andreas Strobl verteidigte Angeklagte soll laut Vorwurf über einen Mittelsmann die Waffe für den 66-Jährigen besorgt haben. Der spätere Schütze gehörte zum Bekanntenkreis der Beschuldigten. Der Mittelsmann war vom Verfahren nicht umfasst. Ihm dürfte gesagt worden sein, dass der 66-Jährige die Waffe zu dessen eigenen Schutz benötige.
Tat wurde am 13. Juli verübt
Der Insasse der Justizanstalt Wiener Neustadt schoss am 13. Juli während eines genehmigten Haftausgangs auf seine Ex-Freundin und deren neuen Partner. In der Folge flüchtete er zunächst mit einem Auto, beging dann aber Suizid. Der einschlägig vorbestrafte 66-Jährige war zuletzt am 4. Februar am Landesgericht Wiener Neustadt wegen häuslicher Gewalt zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe hätte heuer im Dezember geendet.
Die Bluttat soll der Mann mit kryptischen Beiträgen auf Facebook angekündigt haben. Der Insasse dürfte aus Eifersucht geschossen haben, mit dem weiblichen Opfer befand er sich vor geraumer Zeit in einer Beziehung. Gegen den 66-Jährigen bestand seit 1985 ein Waffenverbot.
(APA/Red)
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