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Bluttat in der BH Dornbirn: Soner Ö. suchte bereits vor zehn Jahren um Asyl an

Es war bereits der zweite Asylantrag von Soner Ö.
Es war bereits der zweite Asylantrag von Soner Ö. ©VOL.AT/Pletsch
Auch zwei Tage nach der Bluttat von Dornbirn sind viele Fragen offen: Wer ist der Mann, der am Mittwoch in die Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn marschierte und deren Chef erstochen hat? Warum konnte er um Asyl ansuchen? Weshalb wurde der türkische Staatsbürger, der in Lustenau geboren und aufgewachsen ist, 2009 abgeschoben? Den VN liegen nun Akten vor, die den kriminellen Werdegang des Tatverdächtigen zeigen. Darin steht: Soner Ö. reiste nach seiner Abschiebung schon einmal ein und suchte erfolglos um Asyl an.
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Der mutmaßliche Täter kam 1985 zur Welt, schon in der Schule ist er aufgefallen (die VN berichteten). Sein erstes Urteil holte er sich 1999 im Alter von 14 Jahren ab. Damals kam er noch wegen schweren Diebstahls und anderer Delikte mit einer zweimonatigen Bewährungsstrafe davon. Vier Monate später kamen zwei Monate Freiheitsstrafe dazu, fünf Monate später eine Geldstrafe von damals 3000 Schilling, wieder zwei Monate später eine Haftstrafe von zwei Monaten; Soner Ö. rutschte immer weiter in die Kriminalität ab. 15 Gerichtsurteile sammelte der Mann, dazu kamen elf Strafen bei der BH.

Zehnjähriges Aufenthaltsverbot

Schon früh drohte die Behörde mit dem Entzug des Aufenthaltsrechts, obwohl er in Österreich geboren und aufgewachsen ist. Laut den Unterlagen, die den VN vorliegen, kündigte die BH Bregenz bereits 1998, 1999 und 2002 ein Aufenthaltsverbot an, sollte er weitere Straftaten begehen. Im September 2007 leitete die BH ein entsprechendes Verfahren ein. Am 6. Februar 2009 wurde Soner Ö. mit einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot belegt und über Zürich nach Istanbul abgeschoben.

Am 4. Juli 2009 erstattete eine Frau in Dornbirn Strafanzeige gegen Sonur Ö. Er war wieder im Land. Fast zwei Monate suchte die Polizei nach dem Mann, bevor er bei der Polizei in Höchst um Asyl ansuchte. Er kam in Schubhaft, eine Beschwerde dagegen wurde abgelehnt. Die Behörde sprach ein unbefristetes Rückkehrverbot aus und schob ihn erneut ab. Im Jänner 2019 tauchte er wieder auf. Seit 22. Jänner wohnte er in Lustenau, am 4. Februar stellte er einen Antrag auf Mindestsicherung. Als Hauptwohnsitz in den letzten Monaten gab er das Erstaufnahmezentrum Thalham und davor Syrien an, als Beruf schrieb er: „Innovationskünstler – Soldat/Söldner“. Auf den Tag genau zehn Jahre nach der ersten Abschiebung erstach er jenen Mann, der ihm das erste Aufenthaltsverbot auferlegt hat.

<<<Den ausführlichen Bericht lesen Sie in den heutigen VN>>>

 

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