Damit hofft man, solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Eine vom Justizministerium eingesetzte Sonderkommission hatte Anfang dieser Woche in einem Zwischenbericht systemische Kommunikationsprobleme innerhalb der Institutionen und zwischen den Behörden konstatiert, die mit dem 21-Jährigen bereits vor der Bluttat zu tun gehabt hatten.
Vorschlag: Eintrag im kriminalpolizeilichen Aktenindex
Im ORF-Ö1-Morgenjournal schlug nun der Leiter der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl, vor, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt, kurz nachdem eine Tat verübt wurde, ein Eintrag im kriminalpolizeilichen Aktenindex vorgenommen wird, damit andere Dienststellen der Polizei früher leichter zu entsprechenden Informationen gelangen. Im Fall des 21-jährigen Kenianers gab es vor der Bluttat zwei weitere Attacken mit Eisenstangen, von der die Polizeiinspektion Brunnenmarkt, die öfters mit ihm zu tun hatte, aber nichts erfahren hatte, weil sie im Bereich anderer Inspektionen verübt worden waren.
Ideen für Soko nach Bluttat am Brunnenmarkt
Vogl plädierte außerdem dafür, insbesondere bei Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen und wie im Fall des 21-Jährigen obdachlos geworden sind, eine Vernetzungsplattform einzurichten. Dieses soziale Netzwerk sollte “nicht nur aus Einzelsichtweisen” bestehen. Dabei sollten sich vor allem Polizei- und Justizbehörden mit Sozialarbeitern und Bewährungshelfern vernetzen.
Bluttat am Brunnenmarkt: Prozess am 28. November
Am 28. November findet der Prozess um die Bluttat am Wiener Brunnenmarkt statt. Das gab die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Freitag auf APA-Anfrage bekannt. Der mutmaßliche Täter – ein 21 Jahre alter Obdachloser – hatte am Morgen des 4. Mai 2016 eine 54 Jahre alte Frau auf ihrem Weg zur Arbeit mit einer Eisenstange erschlagen.Er war laut einem psychiatrischen Gutachten im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Der gebürtige Kenianer leidet an einer paranoiden Schizophrenie und gilt damit als nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft hat folglich keine Mordanklage erhoben, sondern einen Antrag auf – zeitlich unbefristete – Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Darüber muss nun ein Schwurgericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger) entscheiden.
(apa/red
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