von Seff Dünser/Neue
Die DJ-Party in Imst im Mai 2018 wurde als „Mutter der Eskalationen“ vermarktet. Bei dem Musikfestival kam es tragischerweise zur größtmöglichen Eskalation. Ein Lustenauer (17) wurde von einem 20-jährigen Mann aus Imst mit einem Messerstich ins Herz getötet. Der Bluttat waren Schlägereien zwischen jungen Tirolern und Vorarlbergern vorausgegangen.
Gestern wurde der unbescholtene Angeklagte in einer Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das teilte Opferanwalt Stefan Denifl auf NEUE-Nachfrage mit. Die Berufungsrichter erhöhten damit die ursprüngliche Freiheitsstrafe um eineinhalb Jahre.
In erster Instanz hatte das Landesgericht Innsbruck Ende Mai auf fünf Jahre Haft entschieden. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Strafberufung, der am Mittwoch am Oberlandesgericht Folge gegeben wurde. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen betrug null bis 15 Jahre Haft.
Kein Mord
Das Tötungsdelikt wurde beim Schwurgerichtsprozess nur als absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte Anklage wegen Mordes erhoben. Die Anklagebehörde ließ den erstinstanzlichen Schuldspruch unbekämpft und verzichtete auf eine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien. Denn Entscheidungen von Geschworenen sind schwer zu bekämpfen, weil die Laienrichter ihren Schuld- oder Freispruch nicht begründen müssen. Aufgehoben werden Urteile von Laienrichtern nur bei krassen Fehlentscheidungen.
Nur vier der acht Geschworenen hielten am Landesgericht Innsbruck die Bluttat für einen Mord, also für eine vorsätzliche Tötung. Bei Stimmengleichheit wird zugunsten des Angeklagten entschieden. Danach stimmten sieben der acht Laienrichter für absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die Geschworenen waren demnach der Ansicht, dass der türkischstämmige 20-Jährige mit seinen beiden Stichen mit seinem Klappmesser mit der Klingenlänge von 7,5 Zentimetern gegen den Brustkorb und die Hüfte seinen Kontrahenten lediglich schwer verletzen wollte. Und dass die Körperverletzung zum Tod des Lehrlings geführt hat.
Reaktion des Anwalts
Für Denifl, der die Interessen der Angehörigen des Opfers vertritt, wäre ein Schuldspruch wegen Mordes gerechtfertigt gewesen. Zumindest sei das Ersturteil, was die zu milde Strafe anbelangt, nun korrigiert worden, so der Rechtsanwalt.
(Red)
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