Die Stadt Bludenz hat deshalb reagiert und wird das Betreuungsangebot für Kinder, die eine Kleinkindbetreuung, einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, im heurigen Sommer deutlich erweitern. „Wir wollen so vor allem all denjenigen helfen, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht wissen, wann und wie sie im Sommer arbeiten. Der Stadt ist es wichtig, allen hier ein verlässlicher Partner zu sein“, kündigen Bürgermeister Katzenmayer und Familienstadträtin Martina Lehner die Öffnung städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen während der Sommermonate an. Lediglich in der letzten Ferienwoche werden die Einrichtungen voraussichtlich geschlossen haben. Dies ist erforderlich, um vor Beginn des kommenden regulären Schuljahres im Herbst diverse Sanierungs-, Reinigungs- und vor allem auch Desinfektionsmaßnahmen in den Betreuungseinrichtungen zu erledigen.
Vom 18. bis 29. Mai läuft die Anmeldung für das Sommerangebot. Die entsprechenden Anmeldebögen sind auf www.bludenz.at/ferienbetreuung zu finden. Zur Vermeidung von Sozialkontakten hat die Anmeldung dieses Mal nicht direkt vor Ort im Rathaus zu erfolgen. Es muss jediglich das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular per Mail an familie@bludenz.at übermittelt werden. „Jedes angemeldete Bludenzer Kind im Alter von 1 bis 14 Jahren wird in einer Bludenzer Kinderbetreuungseinrichtung über die Sommermonate einen Betreuungsplatz haben. Gerade in dieser ungewissen Situation ist uns das als Stadt sehr wichtig. Wir wollen den Familien hier mit einem möglichst flexiblen Angebot unterstützend zur Seite stehen. Nehmen Sie das Angebot wahr und melden Sie sich bitte rechtzeitig in unserer Abteilung unter familie@bludenz.at an“, betont Familienstadträtin Martina Lehner.
Welche bzw. wie viele Betreuungseinrichtungen in den Sommerferien für das Angebot genutzt werden, ist von der Anzahl der Anmeldungen möglich, und kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Wiederaufnahme der normalen Betreuungszeiten
Ab Montag, 18. Mai, gilt in allen Bludenzer Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten wieder der Normalbetrieb. Kinder bis 6 Jahren dürfen dann die Einrichtungen zu den regulär angemeldeten Modulen besuchen. Einzigst die Lieferung der Mittagsessen für Kinder mit Ganztagesbetreuung ist derzeit noch nicht gänzlich geklärt. Daher sollten die Kinder auf jeden Fall eine ausreichende Jause mitbringen.
Insbesondere Fünfjährige, in der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Schule, sollten nach Möglichkeit wieder wie gewohnt die Kindergärten besuchen. Auch die drei- und vierjährigen Kinder, die eine Sprachförderung erhalten, wären gut beraten, wenn sie regelmäßig in den Kindergarten gehen. Werden Kinder weiterhin zuhause betreut, ist dies natürlich auch möglich. Die Eltern werden lediglich ersucht, die Leitung der zuständigen Betreuungseinrichtung rechtzeitig über das Fernbleiben des Kindes in Kenntnis zu setzen.
Mit dem Start des Normalbetriebs werden auch wieder die regulären Monatsbeiträge für die Elternbeiträge eingehoben. Sollte allerdings ein Kind die Einrichtung dauerhaft nicht besuchen, wird es selbstverständlich keine Rechnung geben. Natürlich gelten auch in den Betreuungseinrichtungen und auf dem Weg dorthin die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. Das heißt ein Mund-Nasen-Schutz ist für die Kinder auf dem Weg von zuhause zum Kindergarten oder zur Schule verpflichtend. Die Eltern haben dafür Sorgen zu tragen.
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