Die BH Vöcklabruck ist als Fremdenpolizei-Behörde für die Vollstreckung einer Abschiebung zuständig. Man habe auch erst aus den Medien von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) erfahren, so Salinger. Er warte nun auf die ordnungsgemäße Zustellung des Papiers.
Einen zeitlichen Rahmen, in dem die Abschiebung vollzogen wird, wollte Salinger nicht nennen. “Aber die Familie soll ihre persönlichen Angelegenheiten regeln können – wie etwa den Schulabschluss”, findet der Bezirkshauptmann. Ob es eine Vorgabe seitens des Innenministeriums geben werde, wisse er nicht. Das sei aber möglich, weil der Fall medial so präsent gewesen sei. Wenn ja, müsse sich seine Behörde daran halten, auch andernfalls werde man die Sache “ordnungsgemäß” durchführen.
Gravierende Gründe, die eine Abschiebung nicht durchführbar erscheinen lassen würden, sieht Salinger “derzeit nicht”. Der VfGH hatte darauf hingewiesen, dass die Fremdenpolizei in der konkreten Situation stets prüfen müsse, ob es möglich sei, die Abschiebung tatsächlich auch umzusetzen.
Persönlich will sich Salinger nicht zu viele Gefühle erlauben: “Es war zu erwarten, dass es zu einer Entscheidung kommt.” Es gebe auch Aufgaben, die “nicht so angenehm” seien, bedauerte der Bezirkshauptmann.
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