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BH-Mordfall: Entwurf für Anklage liegt vor

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat schon vor Wochen einen Entwurf für eine Mordanklage erstellt.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat schon vor Wochen einen Entwurf für eine Mordanklage erstellt. ©VOL-live
Acht Monate sind seit der tödlichen Messer­attacke in der Dornbirner Bezirks­hauptmannschaft (BH) vergangen. Noch immer wurde am Landesgericht Feldkirch keine Anklage gegen den Tatverdächtigen eingebracht. Das dürfte sich aber demnächst ändern.
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Denn die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat schon vor Wochen einen Entwurf für eine Mordanklage erstellt. Über ihr Vorhaben, den Beschuldigten wegen Mordes anzuklagen, hat die Strafverfolgungsbehörde ihre Oberbehörden informiert. Der umfangreiche Ermittlungsakt mit dem Anklage-Entwurf wurde zunächst der Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft (OStA) übermittelt. Die OStA hat die von ihr geprüften Unterlagen danach ans Wiener Justizministerium weitergeleitet, wie es bei Verfahren mit großem Medieninteresse üblich ist.

Wie die NEUE aus informierten Kreisen erfuhr, wird erwartet, dass das Justizministerium der geplanten Mord-Anklage zustimmt und der Akt in diesen Tagen von Wien zurück nach Feldkirch geschickt wird. Noch liege keine Stellungnahme zum Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Feldkirch vor, sagte gestern auf Anfrage deren Sprecher Heinz Rusch.

Motiv

Der 34-jährige Beschuldigte Söner O. gibt zu, dass er am 6. Februar in der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft den 49-jährigen Leiter der Sozialabteilung mit einem mitgebrachten Messer erstochen hat. Offenbar im Streit um finanzielle Zuwendungen aus der Grundversorgung und aus Rache für das vor Jahren gegen ihn erlassene Aufenthaltsverbot für Österreich hat der in Vorarlberg aufgewachsene Türke zugestochen.

Beschuldigte zurechnungsfähig

Der mit zahlreichen Vorstrafen belastete Beschuldigte war nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen Reinhard Haller zurechnungsfähig, als er die Tat begangen hat. Der Gutachter kommt in seiner von der Staatsanwaltschaft beantragten Expertise zum Schluss, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nicht psychisch krank war, sondern schuldfähig, weil er wusste, was er tat.

Nach dem Vorliegen des psychiatrischen Gutachtens und des Abschlussberichts der Polizei konnte die Staatsanwaltschaft nach eigener Darstellung zunächst deshalb noch keine Anklageschrift erstellen, weil nach Beweisanträgen der Verteidigung zusätzliche polizeiliche Erhebungen und eine Ergänzung des Gutachtens notwendig wurden.

Aggressives Verhalten

Weil sich der beschuldigte Untersuchungshäftling äußerst aggressiv verhielt, wurde er schon im Februar vom Feldkircher ins Innsbrucker Gefängnis überstellt. Seine Haftbeschwerde gegen seine Inhaftierung wurde abgewiesen.

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