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BH-Morddrohung: Strafe wird bekämpft

Die Anklagebehörde fordert ein schärferes Urteil für den Pakistaner.
Die Anklagebehörde fordert ein schärferes Urteil für den Pakistaner. ©VOL.AT/Rauch
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Berufung der Staatsanwaltschaft gegen bedingte viermonatige Haftstrafe, die ihrer Meinung nach zu gering ausgefallen ist. Pakistaner drohte mit Mord an BH-Mitarbeitern.
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Von Seff Dünser/NEUE

ÖVP-Sicherheitslandesrat Christian Gantner meint, die gerichtliche Strafe nach der Morddrohung gegen Bludenzer BH-Mitarbeiter sei zu gering ausgefallen. Dieser Ansicht ist auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Die Anklagebehörde fordert eine strengere Sanktion und hat deshalb Strafberufung gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom vergangenen Donnerstag angemeldet, wie deren Sprecher Heinz Rusch gestern auf Anfrage bestätigte. Nun wird das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig über das Strafmaß entscheiden.

Der unbescholtene Angeklagte wurde in erster Instanz in Feldkirch wegen gefährlicher Drohung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Die mögliche Höchststrafe für die Todesdrohung wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Drei Jahre Probezeit

 Die Probezeit für die Bewährungsstrafe beträgt drei Jahre. Dem Pakis­taner aus dem Bezirk Bludenz wurden Bewährungsauflagen erteilt. Demnach muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und sich einem Antigewalttraining unterziehen. Zudem wurde dem 34-Jährigen die Weisung erteilt, die BH Bludenz nur noch in Polizei-Begleitung zu betreten. Und er darf Bludenzer BH-Beamte nicht privat aufsuchen. Wäre die Freiheitsstrafe zur Gänze unbedingt verhängt worden und damit zu verbüßen gewesen, hätten keine Auflagen erteilt werden dürfen.

Freispruch beantragt

 Der wegen gefährlicher Drohung erfolgte Schuldspruch wurde nicht bekämpft und ist somit rechtskräftig. Der Angeklagte gab zu, dass er am 5. September die Polizei angerufen und am Telefon zu einer Polizistin gesagt hat, er werde in der BH Bludenz jemanden umbringen, weil er dort schlecht behandelt werde. Der anerkannte Flüchtling sagte, die BH habe jahrelang mit ihm gespielt. Die Bezirkshauptmannschaft habe nicht erlaubt, dass seine Gattin aus Pakistan zu ihm nach Österreich kommen dürfe. Der Angeklagte hat das Feldkircher Urteil angenommen, obwohl er einen Freispruch beantragt hatte. Denn der Untersuchungshäftling durfte das Gefängnis sofort nach der Gerichtsverhandlung verlassen. Der Beschuldigte wurde am 5. September festgenommen und befand sich in Feldkirch vier Wochen lang in U-Haft.

Die für das Anliegen des Pakis­taners zuständige BH-Sachbearbeiterin hat nach Angaben von Opferanwalt Philipp Längle wegen der Morddrohung aus Angst vor dem Angeklagten gekündigt. Ihr muss der Angeklagte laut gerichtlichem Beschluss als vorläufiges Teilschmerzengeld 100 Euro bezahlen.

(Red.)

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