Zwar wurde die Anklageschrift inzwischen zugestellt, jedoch wollen sich die Verteidiger von Soner Ö. derzeit noch nicht zu ihr äußern. Schließlich habe man den Akt gerade erst erhalten und auch noch nicht die Möglichkeit gehabt, mit dem Angeklagten selbst Rücksprache zu halten. Dieser ist derzeit noch in Innsbruck in U-Haft. Daher könne er derzeit noch keine Stellungnahme abgeben, bittet Verteidiger Stefan Harg um Verständnis. Seine Kanzlei fordert eine Rückverlegung Ö.'s nach Feldkirch.
Anklage sieht Zurechnungsfähigkeit
Am Montag gab das Landesgericht Feldkirch bekannt, dass Anklage erhoben wurde. Die Verteidigung hat insgesamt 14 Tage Zeit, auf die Anklage zu reagieren, erst dann wird sie rechtskräftig und ein Verhandlungstermin angesetzt. Aus Sicht der Anklage war der 34-jährige Asylwerber türkischer Herkunft während der Tat trotz Alkoholisierung und unter dem Einfluss von Medikamenten zurechnungsfähig.
Tötungsdelikt an der BH Dornbirn
Der Tatverdächtige soll im Streit den Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn mit einem Küchenmesser getötet haben. Er wurde kurz nach der Tat nur wenige Meter von der Behörde entfernt festgenommen. Als Motiv für die Tat gilt der Streit um die Grundversorgung wie auch das vor Jahren vom Opfer erlassene Aufenthaltsverbot in Österreich gegenüber dem Tatverdächtigen. Soner Ö. zeigt sich grundsätzlich geständig.
(Red.)
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