Beweisverfahren im Schlepper-Prozess beendet
Es wird wahrscheinlich ein langer Verhandlungstag am 4. Dezember. Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin folgen die Schlussvorträge der insgesamt sieben Verteidiger. Danach zieht sich der Schöffensenat zur Beratung zurück. Es muss über mehr als 70 Anklagefakten “gebrütet” werden.
Im Falle einer Verurteilung drohen den acht Angeklagten Haftstrafen bis zu zehn Jahre Haft. Im Rahmen des Prozesses zeigte sich allerdings, dass die Beweislage der Anklage eher dünn scheint. Diese basiert zum größten Teil auf Telefonüberwachungen (10.000 an der Zahl), die jedoch – wie sich herausstellte – von den Polizeidolmetschern in etlichen Passagen falsch übersetzt worden waren. Nur ein Beispiel, das die Gerichtsdolmetscher “aufdeckten”: In den übersetzten Telefonmitschnitten war immer von “Schleppungswilligen” die Rede, tatsächlich hatte keiner der Abgehörten jemals dieses Wort verwendet, man sprach immer nur von “Burschen”.
Im Falle einer Verurteilung ist nicht unbedingt die Abschiebung der Betroffenen verbunden, wie Verteidiger Clemens Lahner auf Anfrage der APA erklärte. Es wird zwar ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, doch dann muss entweder Fremdenpolizei oder das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl prüfen, ob in den Heimatländern der Asylwerber deren körperliche Integrität gewahrt bleibt. Das heißt, man muss ausschließen können, dass weder Folter noch Todesstrafe in den Herkunftsländern der Flüchtlinge drohen.
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