Bewährungsstrafe für Ex-Staatsanwalt nach Missbrauch des Sohnes

Das Landgericht Lübeck hat einen dramatischen und ungewöhnlichen Fall verhandelt: Philipp M., ein 52-jähriger ehemaliger Staatsanwalt, wurde beschuldigt, im März 2019 seinen damals achtjährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben.
Ein ungewöhnlicher Fall vor Gericht
Der Fall erregte Aufsehen, nicht zuletzt wegen der Selbstanzeige des Beschuldigten und seiner Behauptung, er sei ein Schlafwandler und habe die Tat im Schlaf begangen. Nach intensiven Verhandlungen entschied das Gericht, Philipp M. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Jurist den schweren sexuellen Missbrauch begangen hat. Interessanterweise hatte sich M. während der Ermittlungen zunächst geäußert, sich an die Tat nicht erinnern zu können, während er im Gerichtsverfahren keine Aussage zu den Vorwürfen machte.
Plädoyers und Urteilsbegründung
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten in einem ungewöhnlichen Schritt Freispruch gefordert. Die Nebenklage verlangte hingegen eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs, ohne jedoch ein spezifisches Strafmaß zu benennen. Bei der Urteilsverkündung erklärte die Vorsitzende Richterin, dass vier Monate der Strafe bereits als verbüßt gelten.
(VOL.AT)
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