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Bettelverbot-Verordnung in Feldkirch

Feldkircher Stadtvertretung beschließt Äußerung an den VfGH betreffend Prüfung der Bettelverbot-Verordnung.


Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird aufgrund zweier anhängiger Verfahren nach den Bettelverbot-Verordnungen der Städte Dornbirn, Bludenz und Bregenz nun auch die Gesetzmäßigkeit des Bettelverbotes in Feldkirch prüfen. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg hat aufgrund eines Rechtsmittelverfahrens auch eine Prüfung dieser Verordnung beim VfGH beantragt. Die Stadtvertretung Feldkirch hat dazu in ihrer gestrigen Sitzung eine Äußerung an den VfGH beschlossen und beantragt, die Anträge des LVwG als unzulässig zurückzuweisen und in eventu als unbegründet abzuweisen.

Für die Stadt Feldkirch sind die vorliegenden Anträge des LVwG zu weit gefasst, da ein Antrag auf Aufhebung einer Verordnung oder von bestimmten Teilen nur dann gestellt werden kann, wenn diese in der anhängigen Rechtssache unmittelbar anwendbar gewesen wären. Weiters wird (auch mit Planbeilagen) dokumentiert, dass die Bettelverbots-Verordnung kein flächendeckendes absolutes Verbot des stillen Bettelns beinhaltet, sondern das Verbot nur in einzelnen kleinflächigen Teilen des Stadtgebietes gilt, in denen es zu Missständen gekommen ist.

Hintergründe zur Verordnung

Die Feldkircher Stadtvertretung hat im Mai 2016 die Verordnung über ein Bettelverbot gemäß dem Landes-Sicherheitsgesetz beschlossen. In den ausführlichen Erhebungen im Vorfeld dazu wurden in einem längeren Zeitraum mehr als 2.000 Amtshandlungen betreffend Bettler erfasst. Aufgrund des kleinen Innenstadtkerns Feldkirchs sowie aufgrund der schmalen Straßen und Gassen wurden bettelnde Personen als besonders aufdringlich empfunden. In Fußgängerunterführungen und Zugängen zu Unterführungen wurde der Fußgängerstrom massiv behindert. Zudem mussten ältere Personen über die Stiegen gehen, ohne den Handlauf benutzen zu können, da dieser Bereich von bettelnden Personen besetzt war. Bei Kirchen, Klöstern und Moscheen ist es zu zahlreichen Beschwerden gekommen wie auch bei Eingängen zu Geschäften, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sowie in den Nahbereichen von Geldausgabeautomaten, Fahrkartenautomaten und Parkscheinautomaten. Die bis dahin erschwerte Benutzung dieser öffentlichen Orte konnte durch ein örtlich begrenztes Bettelverbot massiv verbessert werden.

Quelle: Stadt Feldkirch/Podgornik

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