Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Wien-Landstraße verweigerte Alkomat-Test

Bei einer Überprüfung auf der „Walze“ wurde festgestellt, dass der E-Scooter bis zu 42km/h schaffte. Somit wäre das Fahrzeug gemäß Kraftfahrgesetz zulassungspflichtig gewesen.
E-Scooter-Fahrer in Wien-Landstraße verweigerte Alkomat-Test
Weiters wurde bei dem 46-Jährigen mittels Alkovortest eine Alkoholisierung von 1,34 Promille gemessen und er gab selbst zu, dass er zuvor Marihuana konsumiert habe. Der Mann verweigerte vor Ort jedoch die Alkomat-Untersuchung und die Vorführung vor den Amtsarzt. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und er wird wegen mehreren Vestößen gegen die Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz angezeigt.
Elektrofahrräder oder E-Scooter, die eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25km/h und eine Leistung von mehr als 600 Watt haben gelten als Kraftfahrzeuge und sind somit zulassungs- bzw. kennzeichenpflichtig.
(Red)
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