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Betrunkener 32-Jähriger wirft Grabsteine auf Bregenzer Friedhof um

Der kognitiv eingeschränkte Angeklagte war geständig.
Der kognitiv eingeschränkte Angeklagte war geständig. ©VN/CanvaPro
Der arbeitslose Mann räumt sein Verschulden vor Gericht ein und kommt für den Schaden auf.

Im Juli dieses Jahres hielt sich der Arbeitslose auf dem Friedhof Mariahilf in Bregenz auf. Betrunken schlug er mit der Faust gegen den Rückspiegel eines Firmenwagens. Am nächsten Tag, die nächste Sachbeschädigung. Wieder betrunken warf er zwei Grabsteine um. Einer zerbrach. Der Ersatz des Steines würde 8000 Euro kosten. Doch Rechtsanwalt Bernhard Schwendinger lenkt ein und gibt sich mit 1860 Euro Reparaturkosten zufrieden. „Die kann der Angeklagten eher bezahlen“, zeigt sich der Anwalt realitätsorientiert.

Einsicht

Der Angeklagte ist kognitiv stark eingeschränkt, ein Betreuer steht ihm zur Seite. Mit viel Geduld und einigen Erklärungen ist er einsichtig, räumt ein, dass er es wahrscheinlich war, der die Steine umgeworfen hat. Zwei Zeugen hatten ihn beobachtet. Mit einer Buße von 300 Euro und einem Schadenersatz von 1860 Euro kommt er ohne Vorstrafe davon. Mit vollständiger Bezahlung der Beträge ist die Sache vom Tisch.

(VN/VOL.AT)

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