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Betrug am Bauernmarkt

Nur zwei Märkte in Wien entsprachen den Arbeiterkammer-Kriterien - auch Marktfahrer dürfen ihre Massenprodukte am Bauernmarkt verkaufen.

Konsumenten werden heuer besser informiert, ob sie wirklich bei einem Bauern einkaufen – oder doch bei einem
Marktfahrer. Tests der AK-Konsumentenschützer im vorigen Herbst
fanden nur bei etwas mehr als der Hälfte der Stände das
vorgeschriebene Schild mit Name, Adresse und Geschäftsart des
Standlers. Jetzt haben zwei Drittel ihren Stand vorschriftsgemäß
beschildert.

Damit endlich Schluss ist mit dem „Versteckspiel“ am Bauernmarkt,
fordern die Konsumentenschützer: Auf den Bauernmärkten sollen
Marktfahrer ihre Stände nur noch in einem eigenen Revier aufstellen
dürfen – und das Marktamt soll die Beschilderung stärker
kontrollieren. Denn wer am Bauernmarkt ein Standl hat, müsse noch
lange kein Bauer sein. Auch Marktfahrer dürften dort Obst, Speck oder
Gemüse verkaufen.

Erst auf zwei von dreizehn getesteten Märkten sind die Standln mit einem einheitlichen Schild vorbildlich gekennzeichnet: am
Naschmarkt und am Kutschkermarkt. Und noch nirgends konnten die
Konsumentenschützer das neue Gütesiegel der Landwirtschaftskammer für
Direktvermarkter finden.

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