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Betrügerin sammelte nicht für Lebenshilfe

Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. ©VOL.AT
Vorbestrafte 25-Jährige steckte 49 Euro an Spendengeldern selbst ein und beging noch andere Delikte.

Von Seff Dünser (NEUE)

Mit einem gefälschten Sammlerausweis gab die geständige 25-Jährige vor, für die Lebenshilfe Geldspenden zu sammeln. Hilfsbereite Bürger aus dem Unterland gaben der vermeintlichen Spenden­sammlerin insgesamt 49 Euro, die sie dann selbst verbrauchte.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat die Angeklagte zudem im Juni 2019 in Dornbirn einen Bekannten in dessen Wohnung geschlagen und dabei zu verletzten versucht. Und sie hat dort laut Urteil mit einem Messer die Küche beschädigt und ihren Gastgeber mit dem Küchenmesser bedroht.

Für all das wurde die mit zwei Vorstrafen belastete Arbeitslose gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft. Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren Betrugs, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, gefährlicher Drohung, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Freigesprochen wurde die Angeklagte von den Anklagepunkten falsche Zeugenaussage vor der Polizei, Verleumdung sowie Sachbeschädigung an einer Haustür. Die 25-Jährige habe zwar vor der Polizei ihrem Dornbirner Bekannten wahrheitswidrig vorgeworfen, er habe ihr mit einem Messer Schnittverletzungen zugefügt, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Angeklagte sei damals aber geistig derart verwirrt gewesen, dass ihr kein Tatvorsatz vorzuwerfen sei. Der Verteidiger meinte, seine Drogen konsumierende Mandantin sei traumatisiert. Denn sie habe im Vorjahr mitansehen müssen, wie ihr Freund ermordet worden sei.

(Quelle: NEUE)

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