Betretungsverbot der Streuewiesen in Bangs-Matschels ab 15. März

Die Naturwacht Feldkirch weist auf das Betretungsverbot der Streuewiesen im Natura 2000 Schutzgebiet Bangs-Matschels hin. Auf allen geschützten Flächen gilt zwischen 15. März bis zur Mahd im September ein Betretungsverbot. Dies soll zum einen verhindern, dass seltene Pflanzenarten niedergetrampelt werden und zum anderen, dass Wiesenbrüter bei der Brut gestört werden.
Die Naturwacht Feldkirch sagt DANKE, dass…
- Streuwiesen nicht betreten werden: In der Zeit vom 15. März bis zum 15. September bzw. bis zur Mahd dürfen die Streuwiesen im Gebiet nicht betreten werden.
- Hunde an die Leine genommen werden: Es gilt ausnahmslos im gesamten Gebiet Leinenpflicht für Hunde, denn freilaufende Hunde beunruhigen die Wildtiere.
- Keine Blumen gepflückt werden: Es dürfen im gesamten Gebiet keine Blumen oder Pflanzenteile entnommen werden.
- Abfälle und Lärm vermieden wird: Es gilt, keine Abfälle im Gebiet zurücklassen und jeglichen Lärm vermeiden, der die Tierwelt beunruhigt.
- Das Reiten und Fahren abseits der bestehenden Wege nicht erlaubt ist.
Die Naturwacht Gruppe Feldkirch wird die Einhaltung der Regeln auf ihren Dienstgängen kontrollieren. Alle Besucher:innen werden gebeten, die Regelungen einzuhalten.
Quelle: Naturwacht Vorarlberg-Feldkirch
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