Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung führt, wie im Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip ein. Warum die Makler am Bestellerprinzip ihre Zweifel haben, das erklärte am Freitagabend Ambros Hiller, seit Jahrzehnten in der Branche tätig und stellvertretender Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, im Gespräch mit Pascal Pletsch bei Vorarlberg LIVE.
Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen, sagte dazu die ressortzuständige Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Es geht um 50 Mill. Euro jährlich, die nun Vermieter und nicht mehr Mieter zahlen sollen. In der Regel beträgt die Provision zwei Monatsmieten. Mieterorganisationen und Konsumentenschützer, Arbeiterkammer und Gewerkschaften forderten eine solche Regelung seit Langem, um den hohen Wohnkosten zumindest in diesem Bereich etwas entgegenzusetzen.
Nicht zufrieden damit sind die Immobilienmakler, die die Treffsicherheit der Maßnahme anzweifeln und gegen die Regelung auch Einspruch erhoben haben.
Das Bestellerprinzip
Durch das Bestellerprinzip werde in Zukunft der Mieter seinen Nachmieter suchen, mit bekannten Folgen – nämlich dass sie Ablöse für ihre Investitionen, aber auch für Dinge, die für den Nachmieter nicht notwendig und teuer sind, verlangen, meint Hiller.
Die Arbeit eines Maklers, der oft viele Klienten etwa bei Wohnungsbesichtigungen betreue, werde oft nicht gesehen. Gerade dort, wo mehr vermietet als verkauft werde, fürchte er, dass etliche Makler ihre Existenzgrundlage verlieren und Firmen schließen müssen.
Das Bestellerprinzip, da ist sich Hiller sicher, ist eine populistische Maßnahme, die dem Ziel, die Wohnungsnot und die hohen Mieten zu lindern, nichts bringe.
Die aktuell schwierige Lage am Immobilienmarkt
Die ganze Sendung vom Freitag
Die Sendung "Vorarlberg LIVE" ist eine Kooperation von VOL.AT, VN.at, Ländle TV und VOL.AT TV und wird von Montag bis Freitag, ab 17 Uhr, ausgestrahlt. Mehr dazu gibt's hier.
(VN/VOL.AT)
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